27.11.2023, Medienmitteilung

Regierungsrat begrüsst Annahme der achten Steuergesetzrevision

Die Zuger Stimmbevölkerung hat am Sonntag die achte Teilrevision des Steuergesetzes deutlich angenommen. Der Regierungsrat ist erfreut, dass damit eine substanzielle Entlastung des Zuger Mittelstands ermöglicht wird.

Die Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 26. November 2023 die achte Teilrevision des Steuergesetzes mit deutlichem Mehr angenommen. 72.29 Prozent sprachen sich für die Vorlage aus. Die Stimmbeteiligung betrug 42.21 Prozent. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung. Zudem werden die Gemeinden aus der Mitfinanzierung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) entlassen. Ferner wird der Kanton für die Jahre 2024–2027 jenen Gemeinden, deren steuerliche Mindereinnahmen aus der achten Teilrevision des Steuergesetzes höher sind als die wegfallende NFA-Mitfinanzierung, zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen einen befristeten Solidaritätsbeitrag leisten.

Ausgewogenes Gesamtpaket

«Aus den verschiedenen Anpassungen resultiert ein finanziell verkraftbares und ausgewogenes Gesamtpaket, welches allen steuerzahlenden Zugerinnen und Zugern zugutekommt», interpretiert Finanzdirektor Heinz Tännler die breite Zustimmung zur Vorlage. Ab 2024 sind jährliche Mindereinnahmen von rund 130 Millionen Franken (vor allfälligen Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer) und für die Gemeinden von netto rund 7,5 Millionen Franken zu erwarten. Diese Ertragseinbusse ist verkraftbar und kommt allen Zugerinnen und Zuger zugute, insbesondere dem Mittelstand.

Hohe Mieten als andere Baustelle

Die Gegner der Vorlage behaupteten, dass eine Annahme der Vorlage im Kanton Zug zu weiter steigenden Mieten führen würde. «Die Bevölkerung erkannte, dass diese Argumentation zu kurz greift», stellt Finanzdirektor Heinz Tännler klar und verweist auf links regierte Städte wie Zürich und Genf, bei denen trotz hoher Steuern die Mieten ebenfalls sehr hoch liegen. Eine Ablehnung der achten Teilrevision des Steuergesetzes hätte die steuerliche Entlastung des Mittelstands verhindert, ohne das Mietbudget der Haushalte zu entlasten. Dieses Problem sollte eher durch geschickte Raumplanung, vereinfachte Baubewilligungsverfahren und ein investorenfreundlicheres Umfeld entschärft werden.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat

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