21.02.2024, Medienmitteilung

Zuger Prämienverbilligung fängt Prämienanstieg vollumfänglich auf

Im Kanton Zug wird die Prämienverbilligung in vollem Umfang der Prämienentwicklung angepasst. Die Prämienbelastung ist damit für die anspruchsberechtigten Haushalte so tief wie nirgends in der Schweiz. Ein spezielles Augenmerk gilt dem Mittelstand. In diesem Einkommensbereich wird die Prämienverbilligung neben der allgemeinen Erhöhung zusätzlich aufgestockt. Je nach Vermögenssituation kann eine Familie mit Kindern auch noch bei einem Monatseinkommen von über 10 000 Franken mit Beiträgen rechnen.

Die Prämienansätze für die Prämienverbilligung werden für Erwachsene um 10,0 Prozent erhöht, für Kinder sogar um 12,6 Prozent. Damit erhalten Familien eine zusätzliche Entlastung. Der Selbstbehalt bleibt unverändert, das heisst, bei gleichbleibendem Einkommen muss man 2024 im Durchschnitt nicht mehr für die Krankenversicherung ausgeben als im Vorjahr.

Zehn Millionen Franken zusätzlich für die Prämienverbilligung

Der Leistungsausbau erfordert eine markante Aufstockung der Mittel für die Prämienverbilligung. Während 2023 rund 69 Millionen Franken aufgewendet wurden, sind 2024 79 Millionen Franken budgetiert. Das ist ein Anstieg von 14 Prozent. Gesundheitsdirektor Martin Pfister lässt keinen Zweifel: «Der Regierungsrat ist überzeugt, dass von der starken Finanzkraft des Kantons speziell auch die wirtschaftlich schwächeren Haushalte profitieren sollen.» Untersuchungen des Bundesamtes für Gesundheit bestätigen denn auch, dass die Entlastungswirkung der Zuger Prämienverbilligung schweizweit auf Platz 1 steht.

Einfache Anmeldung

Seit letztem Jahr ist die Anmeldung für die Prämienverbilligung auch via Internet möglich. In diesen Tagen werden alle Zuger Haushalte, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben könnten, direkt angeschrieben. Das Schreiben enthält sowohl einen QR-Code mit den erforderlichen Zugangsdaten als auch ein herkömmliches Antragsformular. Die Anspruchsberechtigten haben damit die freie Wahl zwischen den beiden Anmeldemethoden.

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger erhalten ebenfalls Post von der Ausgleichskasse. Dies gilt im Zweifelsfall auch bei Personen mit fehlenden Steuerzahlen. Zudem kann man direkt bei der Wohngemeinde ein Anmeldeformular anfordern.

Frist nicht verpassen

Die Gesuche müssen bis am 30. April 2024 eingereicht werden. Massgebend für die Berechnung des Anspruchs sind in der Regel die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2024 und die definitive Steuerveranlagung 2022. Die Überweisung der Beiträge erfolgt direkt an die jeweilige Krankenkasse zur Verrechnung mit den Prämien.

Vielfältige Informationsmöglichkeiten

Alles Wissenswerte zur Prämienverbilligung findet man im Internet auf der Webseite der Ausgleichskasse Zug unter der Rubrik «Prämienverbilligung». Dort besteht auch die Möglichkeit, provisorisch den individuellen Verbilligungsanspruch online zu berechnen. Schliesslich gibt eine Hotline Antwort auf alle Fragen rund um das Thema (Telefon 041 560 48 48 oder E-Mail info.ipv@akzug.ch).

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01 martin.pfister.rr@zg.ch