03.04.2024, Medienmitteilung

Infos des Regierungsrats

Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.

Regierungsrat nimmt Stellung zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) des Bundes

Mit der Teilrevision des BehiG sollen Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Der Zuger Regierungsrat begrüsst die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetztes im Grundsatz, schlägt aber Anpassungen vor. Kritisch äussert er sich unter anderem dazu, dass für die Erarbeitung des BehiG auf den Einbezug von Menschen mit Behinderung verzichtet wurde. Diese Mitwirkung ist aus Sicht des Zuger Regierungsrats zentral, um wirkungsvolle gesetzliche Massnahmen gegen die Diskriminierung, die Menschen mit Behinderung erfahren, ergreifen zu können.

Kontakt

Adelheid Giger, Fachbeauftragte Behindertenrechte, Kantonales Sozialamt

T +41 41 594 19 53, adelheid.giger@zg.ch

Zwischenbericht zum Projekt Strategie «Alter»

Die Anzahl älterer Menschen im Kanton Zug nimmt zu und wird weiter ansteigen. Um diesen Entwicklungen aktiv zu begegnen, engagiert sich der Kanton Zug für eine zeitgemässe und zukunftsorientierte Alterspolitik. Der Regierungsrat hat im Rahmen des Investitionsprogramms «Zug+» eine Befragung der gesamten Zuger Bevölkerung ab 55 Jahren in Auftrag gegeben. Dabei sollen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie ältere Menschen ihre Ressourcen optimal nutzen und sich entsprechend ihren Bedürfnissen, Vorstellungen und Fähigkeiten sinnstiftend einbringen können. Die Umfrage wird voraussichtlich von Mai bis Juli 2024 durchgeführt. Der Regierungsrat hat den Zwischenbericht zur Bevölkerungserhebung sowie zur Strategieerarbeitung zur Kenntnis genommen. Die Erkenntnisse aus der Umfrage und die Ergebnisse aus dem Prozess der Strategie-Erarbeitung werden in einem nächsten Schritt im Arbeitsbericht «Situation und Perspektiven der Alterspolitik im Zug» zusammengefasst und verdichtet.

Kontakt

Stefan Ziegler, Leiter Kantonales Sozialamt

Tel +41 41 594 21 62, stefan.ziegler@zg.ch

Lotteriefondsbeitrag an die Stiftung Liebfrauenhof

Die Stiftung Liebfrauenhof ist Trägerin der Herberge für Frauen. Diese bietet gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Unterkunft und Beratung. Der Betrieb der Herberge für Frauen ist defizitär. Der Kanton Zug unterstützt deshalb die Stiftung Liebfrauenhof für den Betrieb der Herberge für Frauen in den Jahren 2024 bis 2027 mit einem jährlichen Beitrag von 30 000 Franken. Gleichzeitig erarbeitet die Sicherheitsdirektion eine Gesetzesgrundlage für eine Vereinbarung mit der Herberge für Frauen. Diese Vereinbarung soll ab 2028 einen jährlichen Beitrag an die Herberge für Frauen aus der Staatskasse beinhalten.

Kontakt

Regierungsrätin Laura Dittli, Sicherheitsdirektorin

T +41 41 594 50 20, laura.dittli@zg.ch

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