Gesuch Beitrag Lotteriefonds und Sportfonds

Reichen Sie Ihr Gesuch für den Lotterie- oder Sportfonds bequem und ausschliesslich über unser unten aufgeführtes Online-Portal ein – dies mit Angaben zum Projekt und zur Finanzierung.

Ihr Gesuch: FAQ

Alle Fragen rund um Ihr Beitragsgesuch beantworten wir Ihnen hier. 

Es können gemeinnützige Zwecke, insbesondere aus dem kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich, unterstützt werden.

 

Keine Unterstützung erhalten Vorhaben mit politischem, religiösem oder ideologischem Inhalt, gewinnorientierte Vorhaben sowie Vorhaben zur Wirtschafts- und Standortförderung.

 

Ebenfalls keine Beiträge aus dem Lotteriefonds erhalten die Katastrophenhilfe und die internationale Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von Art. 5f des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0).

 

Der Kanton Zug kann aber gestützt auf § 1 des Kantonsratsbeschlusses betreffend sofortige Hilfeleistungen bei Katastrophen und Kriegen (BGS 542.12) zu Lasten der laufenden Rechnung humanitäre Soforthilfe unmittelbar an ein entsprechendes Ereignis leisten. Diese Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen dazu beitragen, gefährdete Personen zu schützen und menschliches Leid zu lindern. An allfällige Aufbauarbeiten, die oft im Anschluss an Soforthilfe ausgeführt werden, und an die internationale Entwicklungszusammenarbeit können auch aus der laufenden Rechnung keine Beiträge geleistet werden. Ausserdem besteht kein Rechtsanspruch auf Soforthilfe.

 

Gesuche um Soforthilfe sind postalisch oder per E-Mail einzureichen an:

 

Finanzdirektion des Kantons Zug
Baarerstrasse 53
Postfach
6301 Zug
info.fd@zg.ch

 

 

Bundesgesetz über internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0)

 

Kantonsratsbeschlusses betreffend sofortige Hilfeleistungen bei Katastrophen und Kriegen (BGS 542.12)

Für ein Gesuch benötigen wir den Beschrieb Ihres Vorhabens, die gewünschte Beitragshöhe, Angaben zur Finanzierung des Vorhabens sowie Ihre Kontakt- und Kontoangaben. Das Online-Portal enthält entsprechende Pflicht-Formularfelder. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen und Angaben verlangen.

Die zuständige Stelle bearbeitet das Gesuch. Die Direktionen und die Staatskanzlei entscheiden in der Regel über Beiträge bis 10 000 Franken, ausnahmsweise bis 20 000 Franken. Über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat. Anschliessend erhalten die Gesuchstellerinnen und -steller den Entscheid – konkret eine Gutheissung des Gesuchs mit zugesprochenem Betrag oder eine Ablehnung. 

In unserem Kurzfilm erklären wir Ihnen, wie Sie das Online-Portal ganz einfach nutzen können.  

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