12.04.2024, MEDIENMITTEILUNG

069 / Zug: Strafanzeige gegen Gesamtregierungsrat nicht an Hand genommen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug kommt zum Schluss, dass sich der Regierungsrat des Kantons Zug nicht strafbar gemacht hat. Der Tatbestand der ungetreuen Amtsführung ist nicht erfüllt, weshalb kein Strafverfahren eröffnet wird.

Mitte März 2024 hat der Präsident der Partei Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teil-habe (PARAT), gegen alle Mitglieder des Regierungsrates des Kantons Zug eine Strafanzeige betref-fend Verdacht auf ungetreue Amtsführung eingereicht.

Der vom Anzeigeerstatter beanzeigte Tatvorwurf wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft. Dabei gelangte die Staatsanwaltschaft zur Erkennt-nis, dass der beanzeigte Straftatbestand in keiner Weise erfüllt ist und der Vorwurf nicht zutrifft. Entsprechend wurden sämtliche Anzeigen gegen die Gesamtregierung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.

Der Grund für diese Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung liegt zusammengefasst darin, dass die vom Anzeigeerstatter monierten Belastungen des Freien Kredits des Regierungsrats gesetzlich hinrei-chend abgestützt sind. Die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse wurden seit mindestens 1991 vom Kantonsrat sowie der Staatswirtschaftskommission mitgetragen.