Wenn es keinen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung gibt, dann hat der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Gattin oder Partnerin, das Recht, die Person zu vertreten.

Contact

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Formulaire de contact
Adresse
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Boîte postale
6301 Zug
Heures d'ouverture

Lundi au Mardi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mercredi
14:00 - 17:00

Jeudi au Vendredi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Heures d'ouverture

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

Numero de telephone
+41 41 594 59 10