Opferberatung und Opferhilfe

Wir beraten Sie als Opfer und Ihre Angehörigen vertraulich und kostenlos. Ausserdem prüfen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Hilfeleistung, Entschädigung oder Genugtuung nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität – dies gestützt auf das Opferhilfegesetz.

Bei häuslicher Gewalt hilft die Opferhilfe und Opferberatung

Opferhilfestelle

Als kantonale Opferhilfestelle prüfen wir weitergehende finanzielle Opferhilfeleistungen in einem schriftlichen Verfahren – dies nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität.

 

Um ein entsprechendes Gesuch zu stellen, können Sie sich gerne direkt bei der Opferberatungsstelle eff-zett melden. 

 

Gesuch um finanzielle Leistungen nach Opferhilfegesetz

Contact

Sicherheitsdirektion

Adresse
Sicherheitsdirektion
Bahnhofstrasse 12, Boîte postale
6301 Zug
Heures d'ouverture

Lundi au Vendredi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Numero de telephone
+41 41 594 50 20