Aufenthalt und Niederlassung

Nach einem dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren kann Ihnen die Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren erteilt werden.

Bild Schalter Abteilung Einreise / Aufenthalt

Contact

Einreise & Aufenthalt

Formulaire de contact
Adresse
Einreise & Aufenthalt
Amt für Migration
Aabachstrasse 1, Postfach
6301 Zug

Adresse du colis

identisch mit der Postanschrift

Heures d'ouverture

Lundi
08:00 - 11:45
14:00 - 18:00

Mardi au Vendredi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Heures d'ouverture

Telefonisch erreichen Sie uns von
Montag bis Freitag
08:00 - 11.00
14.00 - 16.00

Numero de telephone
+41 41 728 50 50