Nach dem Versterben einer Grundeigentümerin oder eines Grundeigentümers können am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden. Hierfür muss mittels Eintragung des Erbganges im Grundbuch zuerst nachgeführt werden, wer nun das Verfügungsrecht über das Grundstück hat.

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