Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring

Nachfolgend finden Sie die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die benötigten Dokumente zur Einreichung eines Gesuchs um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring (EM).

Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring

Reichen Sie dieses Formular bis spätestens zum vorgesehenen Strafantrittsdatum vollständig ausgefüllt ein beim

Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, An der Aa 6, Postfach, 6301 Zug.

Merkblatt und Gesuch Electronic Monitoring

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