Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Art. 6 geregelt: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind» .

Gesundheitsschutz

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