Sie wollen wissen, wann die Verkaufsgeschäfte im Kanton Zug geöffnet sind?

Gesetzgebung

Die elf Zuger Gemeinden entscheiden jährlich, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde.

Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonntags- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen.

In den Gemeinden Neuheim und Walchwil findet kein Sonntags- und Feiertagsverkauf statt.

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Volkswirtschaftsdirektion
Aabachstrasse 5, Boîte postale
6301 Zug
Heures d'ouverture

Lundi au Jeudi
08:00 - 12:00
13:30 - 17:30

Vendredi
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

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