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Bundesgesetz Turnen und Sport
Sport- und Bewegungstests aufgebaut, welche gesamtschweizerisch von allen Schulen (Primarschule bis Sekundarschule Stufe II) sowie allen Sportverbänden von Swiss Olympic genutzt werden kann. Es macht deshalb
Neues Bundesgesetz über die Preisbindung der Bücher
staatlichen Interventionismus führen. Eine Buchpreisbindung besteht zudem in allen Nachbarstaaten der Schweiz sowie in fast allen übrigen europäischen Staaten. Antrag 1: Art. 7: Begrenzung der Buchpreisbindung
Änderung der Postverordnung – Neue Erreichbarkeitsvorgaben
Stellung: Generelle Bemerkungen Der Regierungsrat hat die vorgesehene Änderung der Postverordnung allen Zuger Gemeinden zur Stellungnahme zugestellt. Die Rückmeldungen reichen von uneingeschränkter Zustimmung zur Ablehnung zahlreicher Änderungspunkte und diversen Abänderungsvorschlägen. Grundsätzlich von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst wurden die Änderungen, die im Interesse der Bevölkerung, der
Art. 26 Abs. 2 BV und Art. 5 Abs. 2 RPG, § 56, Art. 60 Abs. 2 PBG, § 76 Abs. 2 VRG
begründete, realisierbare Erwartung, eine konkretisierte Nutzungsmöglichkeit erforderlich, was nach allen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beurteilen ist. Dabei ist neben den Erschliessungs die Nichteinzonung verlangte. Lässt die Vorgeschichte, die auf eine Einzonung ausgerichtet war, bei allen Beteiligten die entsprechende Erwartung entstehen, so hätten die für die Einzonung sprechenden Ge die zukünftige Entwicklung des Baugebietes abzustimmen. Die vorschriftsgemässe Erschliessung und allenfalls nötige Landumlegungen bilden Voraussetzung für die Überbaubarkeit des Bodens. Hieraus ergibt sich
§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB
(BV; SR 101) gewährleistet. Die Kantone sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht (Art. 62 Abs. 2 BV). Sie sorgen ausserdem für eine ausreichende Sonderschulung engagiere. Verschiedene Faktoren im familiären Bereich führten zu einem ungünstigen Lernklima von allen Kindern und trügen wohl auch zum Verhalten von A. bei. Weiter führt er aus, aufgrund gewisser Erf Eingriff in die elterliche Obhut und nur im Rahmen einer Kindesschutzmassnahme möglich (Erw. 3). Allenfalls ist der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine entsprechende Gefährdungsmeldung zuzustellen
Volksschule
(BV; SR 101) gewährleistet. Die Kantone sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht (Art. 62 Abs. 2 BV). Sie sorgen ausserdem für eine ausreichende Sonderschulung engagiere. Verschiedene Faktoren im familiären Bereich führten zu einem ungünstigen Lernklima von allen Kindern und trügen wohl auch zum Verhalten von A. bei. Weiter führt er aus, aufgrund gewisser Erf Eingriff in die elterliche Obhut und nur im Rahmen einer Kindesschutzmassnahme möglich (Erw. 3). Allenfalls ist der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine entsprechende Gefährdungsmeldung zuzustellen
Art. 367 Abs. 3, 395 Abs. 1 und 2, 398 Abs. 1 und 2, 402 Abs. 1, 419 Abs. 1 und 2 ZGB
zustimmungsbedürftigen ausserordentlichen Verwaltungshandlungen z.B. eine Wohnungsliquidation mit allen Folgegeschäften und insbesondere der nicht unterhaltsbedingte Rückzug von Vermögenssubstanz (Yvo Biderbost Angehörigen geltend zu machen. Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Kinder von A. ohne weiteres zu allen dazu nötigen Schritten Hand bieten würden. Entgegen der im Folgenden noch anzusprechenden Äusserungen bekannten Sachverhalts entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin keinen direkten Zugriff auf alle ihr allenfalls zustehenden Vermögenswerte wie z.B. die von ihr angeführten Wertschriftenanlagen bei der AA. Stiftung
Zivilrecht
Rechtsbegehren der Verfahren ES 2011 461, ES 2011 629 und ES 2011 810. Auch die Begründungen sind in allen Gesuchen ähnlich. Die vier Gesuche betreffend Registersperre wurden so terminiert, dass kurz nach bekannt. Ungeachtet dieser Tatsache wurde die Liquidatorin im vorliegenden Verfahren weiterhin von allen Verfahrensbeteiligten als rechtsgültige Vertreterin der Gesuchsgegnerin betrachtet. Der Einzelrichter Gesuchsgegnerin der Tochtergesellschaft gegenüber bzw. von dieser Dritten gegenüber abzuklären und allenfalls einzufordern sowie den Verkauf der Tochtergesellschaft sowie weiterer Vermögenswerte der Gesuc
Gesundheit! – 7 Fragen an Michèle Omlin
www.schulinfozug.ch. Einige Fragen sind individuell oder funktionsbezogen, einige Fragen sind in allen Interviews dieselben. Diesmal mit Michèle Omlin vom Amt für Gesundheit. Michèle Omlin ist kantonale Schulnetz21 (Link: Schulnetz 21 ) des Kantons Zug ist ein partizipativ angelegtes Netzwerk und steht allen Schulen des Kantons offen. Das Netzwerk ermöglicht den Mitgliedschulen einen Austausch untereinander
Update Bildungspolitik — Dezember 2016 / Januar 2017
Werkschülerinnen und -schülern (diagnostizierte Lernbehinderung) vorbehalten; heutige Zuweisung von allen SuS mit ungenügenden Noten in Niveau C ist dysfunktional und wird korrigiert. Aufhebung Weisungen tiative «Ja zur Mundart» aufgehoben werden, da Weisungen für die Schule ('ausschliesslich und in allen Fächern) dem neuen Gesetzesparagraph ('grundsätzlich') sowie dem Lehrplan 21 widersprechen. Inte Regierungsrat im ersten Quartal des nächsten Jahres die Terminplanung aller Projekte prüfen und allenfalls anpassen. Betroffen dürfte vor allem das Projekt Finanzen 2019 sein, das aufgrund der komplexen

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