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Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
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ist deshalb nicht sinnvoll, die gesetzliche Grundlage zu Observationen zusammen mit dem übrigen, allenfalls in Teilen politisch umstrittenen Gesamtpaket dem Gesetzgeber vorzulegen und damit eine mehrjährige
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Fragen zum Verfahren (FAQ)
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erlässt, mit der ein Rechtsverhältnis zum Adressaten oder zur Adressatin der Verfügung geregelt wird; allenfalls schliesst sich an die Verfügung zuerst noch ein sog. Einspracheverfahren bei der verfügenden Instanz
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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chaft habe sich noch nicht entschieden, ob sie die Sache weiterverfolgen (Anklage erheben oder allenfalls einen Strafbefehl erlassen) wolle. Die Verbreitung des Vorwurfs bzw. des Verdachts, die Gesuchstellerin
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Bekanntgabe der Aufenthalts- bzw. Zustelladresse von Personen, die sich in einem Heim oder in einer Anstalt befinden
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Kontakt auf. Diese entscheidet, ob die Einwohnerkontrolle die Adresse bekanntgeben darf oder ob allenfalls die Adresse der Beiständin oder des Beistandes bekanntzugeben ist. Die Einwohnerkontrolle weist
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Art. 9 Abs. 2 UVV i.V.m. Art. 4 ATSG
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äusseren Einwirkung. Besondere Bedeutung kommt der Voraussetzung eines äusseren Ereignisses – allenfalls im Körperinnern – zu. Hat ein solches nicht stattgefunden, und sei es auch nur als Auslöser eines
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Zivilrecht
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Interesse daran, zunächst die Zahlungsfähigkeit der schuldnerischen Gesellschaft zu prüfen, bevor er allenfalls weitere Mittel für die Durchsetzung seiner Forderung aufwendet, kaum abgesprochen werden. Auch Gesuchsgegnerin der Tochtergesellschaft gegenüber bzw. von dieser Dritten gegenüber abzuklären und allenfalls einzufordern sowie den Verkauf der Tochtergesellschaft sowie weiterer Vermögenswerte der Gesuc chaft habe sich noch nicht entschieden, ob sie die Sache weiterverfolgen (Anklage erheben oder allenfalls einen Strafbefehl erlassen) wolle. Die Verbreitung des Vorwurfs bzw. des Verdachts, die Gesuchstellerin
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Art. 19 Abs. 1 FamZG
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Person als nichterwerbstätige Person erfolge in der AHV nur deshalb nicht, weil hier die Statusfrage allenfalls erst im nächsten Jahr geklärt werde. Der gesetzgeberische Zweck und die Ausgestaltung der Fami gilt, würde sie - (...) nach der jährigen Betrachtungsweise für die Statusbestimmung - fürderhin allenfalls gleichwohl als erwerbstätig gelten. Konsequenz wäre somit, dass sie, weil weder arbeitnehmend noch
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Verfahrensrecht
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gerade darin, dass der Gesuchsteller mit seiner Beschwerde zunächst nicht durchdringen und nicht nur allenfalls den Verlust vermögensmässiger Ansprüche (rückwirkende Zusprechung des Nutzens ab Gesuchstellung)
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§ 17bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67–69 WAG, Art. 34 BV
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welche allenfalls das Wiederholen der Abstimmung geboten hätten. Vielmehr wäre es unzulässig gewesen, eine nochmalige Abstimmung durchzuführen. Dies könnte schliesslich dazu führen, dass allenfalls zwei durchaus möglich, dass im Rahmen der Diskussion Fakten auftauchen, Argumente vorgetragen werden oder allenfalls auch Konsequenzen angedroht werden, welche es für den einzelnen Stimmbürger gebieten, über eine wiederholen.
Der Beschwerdegegner beantragt, diesen Antrag abzuweisen. Gemäss § 66 Abs. 1 GG könne allenfalls der Gemeinderat einen Antrag direkt der Urnenabstimmung unterstellen. Ebenfalls sehe das Gemeindegesetz
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Art. 9 BV. Art. 23 ZGB. Art. 2 BewG. Art. 3 Abs. 2 DBG, § 3 Abs. 2 StG
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für die Wohnsitzfrage zu berücksichtigen, ist es völlig unabdingbar, dass die individuellen und allenfalls speziellen Lebensumstände einer Person – wie die VD zu Recht vor-bringt – konkret und damit im