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Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes vom 1. Juli 2004 (Energiegesetz; BGS 740.1)
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41 728 53 00, info.bds@zg.ch (Fragen betreffend Teilrevision Energiegesetz);
Registration: Bestellung eines Zugangs zur öffentlichen E-Mitwirkung bitte an: - Charly Keiser, Kommunikationsbeauftragter
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Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 1. Mai 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelvermerkter A
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Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb)
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bei einer medienbruchfreien Umsetzung. Ein beträchtlicher Vorteil der elektronischen Stimmabgabe besteht in der Vermeidung ungültiger Stimmabgaben, welche leider insbesondere bei Wahlen immer wieder in
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Änderungen der Verordnungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (FHZV, BVV2, BVV3)
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Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Sehr geehrter Herr Bundesrat
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme bis 20. März 2020 eingeladen. Für die Gelegen
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16.438 n Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen
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Staatspolitische Kommission des Nationalrats Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kommissionsmitglieder
Mit Schreiben vom 5. November 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelv
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Schiffe: Ausweisduplikat-Gesuch
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Schiffsausweis verloren, hier können Sie ein Duplikat bestellen; Schifffahrtsamt Zug
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Häufige Fragen ZSSt
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ebenso obligatorisch wie der Militärdienst. Ein Anspruch auf Dienstverschiebung oder Dispensation besteht nicht. Gesuche werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Diese sind unverzüglich, spätestens
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Dienstverschiebung und Urlaub
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auf Verschiebung von Ausbildungsdiensten besteht nicht. 2 Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. 3 Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.Dienstve hen Gründen nicht einrücken kann, hat dies sofort zu melden und ein Arztzeugnis einzureichen.Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. In dringenden Fällen müssen Urlaubsgesuche schriftlich an
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Fähigkeitsausweis im Personenverkehr obligatorisch
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erneuern. Über www.cambus.ch kann derStand der Weiterbildung abgefragt sowie der Fähigkeitsausweis bestellt oder verlängert werden.Dank einem breiten Kursangebot besuchten die Fahrerinnen und Fahrer im Güter-
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Urlaubsgesuch
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hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub.
Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In