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Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
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Verhandlung besteht bei rechtmissbräuchlicher Säumnis kein Anspruch (E. 2.4).Aus dem Sachverhalt:
A.
A.a Für den 1987 geborenen, autistischen und kognitiv eingeschränkten D. besteht eine Ver Verhandlung am Sonntagabend durch E-Mail an die Verfahrensleitung diffuse, seit mehreren Tagen bestehende «Covid-Symptome» geltend macht, ohne eine Erkrankung zu belegen oder die spontane Nachreichung Beiständin ist den Interessen des Verbeiständeten offensichtlich abträglich und für ihn belastend. Es besteht mit anderen Worten – jedenfalls seit Februar 2022 mit dem Austritt von D. aus dem bisherigen Wohnheim
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Verfahrensrecht
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Verhandlung besteht bei rechtmissbräuchlicher Säumnis kein Anspruch (E. 2.4).Aus dem Sachverhalt:
A.
A.a Für den 1987 geborenen, autistischen und kognitiv eingeschränkten D. besteht eine Ver deren Interessen kennen und wahrnehmen. Daran gebricht es, wenn grundsätzliche Interessenkonflikte bestehen über Fragen, die unter die angefochtenen Massnahmen fallen. Eigene, persönliche Interessen können zwischen der betroffenen und der ihr allenfalls nahestehenden Person grundsätzliche Interessenkonflikte bestehen über Fragen, die unter die angefochtenen Massnahmen fallen (BGer 5A_322/2019 vom 8. Juli 2020 E
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Beteiligungsabzug bei asymmetrischen (Interims-)Dividenden
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eingegangen werden.
5.2.5.1 Die Rekursgegnerin verweist in ihrer Argumentation zum einen auf die Besteuerungspraxis zu den sogenannten «Carried Interests», die typischerweise im Bereich von Private Equity Fonds e Dividende in vollem Umfang als einen der privilegierten Besteuerung zugänglichen Beteiligungsertrag (Teileinkünfteverfahren bzw. Besteuerung zum privilegierten Steuersatz; E. 6 des zitierten Urteils) übersteigende «Überdividende» (Fr. 800'000.–) an den Aktionär X als übriges bzw. Arbeitseinkommen zu besteuern sei.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen folgte dieser Argumentation nicht. Wie vorstehend unter
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Steuerrecht
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eingegangen werden.
5.2.5.1 Die Rekursgegnerin verweist in ihrer Argumentation zum einen auf die Besteuerungspraxis zu den sogenannten «Carried Interests», die typischerweise im Bereich von Private Equity Fonds e Dividende in vollem Umfang als einen der privilegierten Besteuerung zugänglichen Beteiligungsertrag (Teileinkünfteverfahren bzw. Besteuerung zum privilegierten Steuersatz; E. 6 des zitierten Urteils) übersteigende «Überdividende» (Fr. 800'000.–) an den Aktionär X als übriges bzw. Arbeitseinkommen zu besteuern sei.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen folgte dieser Argumentation nicht. Wie vorstehend unter
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Art. 28 Abs. 2 ATSG, Art. 32 ATSG, Art. 33 ATSG
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sondern Personen, denen die Einschränkungen im Haushalt zwangsläufig bereits bekannt sind. Insofern besteht zum vornherein kein schützenswertes Interesse der Ehefrau daran, dass der Abklärungsbericht Haushalt eigentlich besseres Wissen hingenommen werden müssen, was stossend wäre. Demnach geht die Rüge fehl und besteht kein Anlass, den Abklärungsbericht Haushalt vom 19. Februar 2019 aus den Akten zu weisen.
(…)
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Staatsanwaltschaft
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Sie ist die Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und besteht aus vier Abteilungen. Sie ist die Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und besteht aus vier Abteilungen. Die I. Abteilung
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2021
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Abstimmungsunterlagen und -ergebnisse zum Eidgenössischen Vorlagen im Jahr 2021 Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» Abstimmungserläuterungen Abstimmung
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FAQ
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Häufige Fragen Denkmalpflege Was bedeutet es, wenn ein Objekt «im Inventar» oder «inventarisiert» ist? Inventarisierte Denkmäler sind Objekte, für die aufgrund erster Abklärungen eine Schutzvermutung
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Schutzabklärung
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Merkblatt Unterschutzstellung Das Denkmalschutzgesetz des Kantons Zug kennt zwei Formen der Unterschutzstellung: Die einvernehmliche Unterschutzstellung mittels eines Vertrags und die behördliche Unt
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Verwaltungsgericht
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Kontaktformular. Weitere Informationen zur elektronischen Eingabe.
Das Verwaltungsgericht besteht aus sieben Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Die Richterinnen und Richter werden vom Volk