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Grundrechte
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Abstammungsprinzip erst ab dem Inkrafttreten der Statuten zur Anwendung kommen zu lassen. Umso weniger bestehe ein Anspruch der Beschwerdeführerin darauf, dass die vorgesehene Rückwirkung weiter zurück erstreckt auch in Fällen der Ausheiratung unter den gegebenen Voraussetzungen ein Anspruch auf Wiederaufnahme bestehen (Beschluss des Regierungsrates vom 22. September 2020 E. 3). Diesen Standpunkt vertritt er auch dass es in diesem Fall um die Abfolge der Generationen gehe, die es zuweilen mit sich bringe, dass bestehende Rechte nicht ohne Weiteres und unbegrenzt übertragen würden. Könnten sie von einem Inhaber nicht
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Lehrmittelverzeichnis 2023 als Bestelltabelle
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Lehrmittelverzeichnis 2023 als Bestelltabelle
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Lehrbetrieb
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Lehre, Kanton Zug Es freut uns, dass Sie sich in der Ausbildung von Lernenden im Kanton Zug engagieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung leisten.
Wir unterstützen Sie gerne i
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Jugendschutz
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Wir unterstützen in Kooperation mit Gastro Zug die Gemeinden, die Testkäufe mit dem Blauen Kreuz durchführen wollen. Ausserdem beraten wir Veranstaltende bei der Umsetzung des Jugendschutzkon-zeptes.
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Steuerperiode 2022
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Der Abzug nach § 33 Abs. 1 Ziff. 3 besteht für Steuerpflichtige mit Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente und einem Reinvermögen von höchstens Fr. 273’000.–, sowie bei einem Reineinkommen: a) bis max. Fr
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Steuerperiode 2023
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Der Abzug nach § 33 Abs. 1 Ziff. 3 besteht für Steuerpflichtige mit Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente und einem Reinvermögen von höchstens Fr. 279’000.–, sowie bei einem Reineinkommen: a) bis max. Fr
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Im November 2022 bewilligte ordentliche Baugesuche
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Assek-Nr. 238c, GS-Nr. 173
Stadt Zug, Immobilien, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug Anpassung bestehender Containerplatz und Abstellraum bei Gebäude Ass.- Nr. 137a, Gottschalkenberg 1, 6315 Alosen, Assek-Nr
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Baugesuch Erbengemeinschaft
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baurechtliche Überprüfung bliebe (Erw. 3a).Aus dem Sachverhalt:
A. Die Erbengemeinschaft K.N., bestehend aus N.K., J.K. und M.K. ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. X, Gemeinde A, (nachfolgend: GS X) eines Baugesuchs – sofern im konkreten Fall keine andere Vorschrift (gesetzlich oder vertraglich) besteht – einen einstimmigen Beschluss der Gesamteigentümerschaft voraus (Art. 652 f. ZGB). Die Baubewil Regeln, unter denen ihre gesetzliche oder vertragsmässige Gemeinschaft steht (Art. 653 Abs. 1 ZGB). Besteht keine andere Vorschrift, so bedarf es zur Ausübung des Eigentums und insbesondere zur Verfügung über
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Franchisevertrag
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einer solchen anzunehmen, für eine solche Firma Leistungen irgendwelcher Art zu erbringen oder bestehende beziehungsweise potentielle Kundschaft der A. abzuwerben (Ziff. 24). Das Konkurrenzverbot erstreckt wenn zwischen den Parteien nicht ein Unterordnungs-, sondern ein partnerschaftliches Verhältnis besteht (sog. Partnerschaftsfranchising). Ist hingegen der Franchisenehmer, wie dies typischerweise der Fall nachvertragliche Konkurrenzverbote stellt sich nur dann, wenn ein Subordinationsfranchising vorliegt. Besteht zwischen den Parteien hingegen eher ein partnerschaftliches Verhältnis (Partnerschaftsfranchising)
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Nachvertragliches Konkurrenzverbot im Franchisevertrag
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einer solchen anzunehmen, für eine solche Firma Leistungen irgendwelcher Art zu erbringen oder bestehende beziehungsweise potentielle Kundschaft der A. abzuwerben (Ziff. 24). Das Konkurrenzverbot erstreckt wenn zwischen den Parteien nicht ein Unterordnungs-, sondern ein partnerschaftliches Verhältnis besteht (sog. Partnerschaftsfranchising). Ist hingegen der Franchisenehmer, wie dies typischerweise der Fall nachvertragliche Konkurrenzverbote stellt sich nur dann, wenn ein Subordinationsfranchising vorliegt. Besteht zwischen den Parteien hingegen eher ein partnerschaftliches Verhältnis (Partnerschaftsfranchising)