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2008: Regierungsrat
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die zehn Jahre nach Fälligkeit eingetreten war, d.h. Ende 2003.Die Beschwerdeführer wollten ein bestehendes dreihundertjähriges Wohnhaus sanieren und anheben. Die Liegenschaft stand inmitten der Zone des Grundrisses von bestehenden Bauten gibt es kein gewachsenes Terrain. So kann z.B. der Kellerboden nicht als gewachsenes Terrain betrachtet werden. Lautet die Absicht, den bestehenden Kubus durch andere erteilt.
Die Beschwerdeführer beriefen sich auf die Bestandesgarantie . Diese bezieht sich auf bestehende Bauten und Anlagen, die nicht mehr zonenkonform sind. Seinerzeit wurde das Wohnhaus in Übereinstimmung
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2010: Verwaltungsgericht
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2005 beurteilt. Es entspricht den gesetzlichen Vorgaben, ordnet sich gut in die bestehende Umgebung und die bestehenden Bauten ein und verfügt über die gesetzlich verlangte Ausnützung.
Die Beschwerde Bauvorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ordnet sich auch gut in die bestehende Umgebung und die bestehenden Bauten ein.
Die Beschwerde ist unbegründet und wird abgewiesen.Bauvorhaben ausserhalb eine rechtskräftig bewilligte Anlage auf einem anderen Mast besteht und das vorliegende Verfahren nur das Änderungsgesuch auf dieser bestehenden Anlage berührt.
Die Beschwerde ist abzuweisen.Es geht um
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2003: Regierungsrat
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Parkplatzes bedeutet, sondern habe der Instandstellung bzw. Reinhaltung der Umgebung gedient. Ein bestehender Parkplatz sei dadurch erhalten geblieben, ein neuer nicht geschaffen worden.
Die zuständige Behörde nicht an das PBG angepasst hat.
Nach § 2 BO Zug dürfen unabhängig von Ausnützungsvorschriften bestehende Gebäude innerhalb ihres Volumens umgebaut werden. Erweiterung en des Volumens sind zulässig gesetzlichen Waldabstand es ohne Baubewilligung einen Parkplatz befestigt, in dem er einen bestehenden Garagenvorplatz durch ein weiteres Stück Asphalt ergänzt und mit einer kleinen niedrigen Mauer
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Aus der Schule – Für die Schule
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Lernwege einschlagen dürfen. Es muss genauso gelernt werden, wie es die Lehrperson mit vermeintlich bester Absicht verlangt. Zu den vorgegebenen Lerninhalten (bei denen die Lernenden praktisch nie mitbestimmen
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MINT-Frauennetzwerk
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Kanton Luzern, sondern auch aus den Kantonen Aargau und Zug beteiligen.
Das «MINT-Frauennetzwerk» besteht wesentlich aus drei Teilprojekten: Experimentierhalbtag, MINT-Speeddating und Exkursionen in die
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Wiedereintragung gelöschte Rechtseinheit
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Wiedereintragung einer gelöschten Rechtseinheit stellen. Ein wichtiger Grund für eine Wiedereintragung besteht darin, dass (a) nach Abschluss der Liquidation der gelöschten Rechtseinheit neue Aktiven auftauchen
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Rückstellungen für Eigenversicherung, Schadenersatz und Produktehaftpflicht
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Versicherungsprämien an konzessionierte Versicherungsgesellschaften sind steuerlich abzugsfähiger Aufwand. Dagegen werden «Prämien» für so genannte Eigenversicherungen, die zwar dem gleichen Zweck die
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Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
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Arbeiten besteht kein Lagerhaltungsrisiko (u. a. kein Absatzrisiko). Der Warendrittel wird demzufolge nicht gewährt. Das Unternehmen hat lediglich das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Bestellerin bzw. des des Bestellers (Debitorenrisiko) zu tragen, das nicht höher ist als bei den Debitoren. Dieses Risiko ist schon deshalb nicht sehr hoch einzuschätzen, weil regelmässige Kostenvorschüsse vergütet werden
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Bestechungsgelder
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Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören Zahlungen von n im Sinne des schweizerischen Strafrechts an schweizerische oder fremde Amtsträger (§ 59 Abs. 1 Ziffer 2 Bst. e StG und Art. 59 Abs
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Wertberichtigungen
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Arbeiten besteht kein Lagerhaltungsrisiko (u. a. kein Absatzrisiko). Der Warendrittel wird demzufolge nicht gewährt. Das Unternehmen hat lediglich das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Bestellerin bzw. des des Bestellers (Debitorenrisiko) zu tragen, das nicht höher ist als bei den Debitoren. Dieses Risiko ist schon deshalb nicht sehr hoch einzuschätzen, weil regelmässige Kostenvorschüsse vergütet werden unter unabhängigen Dritten erfolgte. Zu diesem Drittvergleich gehören namentlich eine ausreichende Bestellung von Sicherheiten sowie eine marktkonforme Verzinsung und Amortisation. Zudem müssen ernsthafte