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Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
werden überhaupt nicht besteuert (§ 66 StG). Für die direkte Bundessteuer beträgt die Gewinnsteuer proportional 4,25 %. Vereinsgewinne unter Fr. 5'000.– werden überhaupt nicht besteuert (Art. 71 DBG). Tätigkeit nicht besteuert (§ 66 Abs. 4 StG). Für die direkte Bundessteuer gilt ein proportionaler Gewinnsteuersatz von 4,25 % für alle Stiftungen. Gewinne unter Fr. 5'000.– werden nicht besteuert (Art. 71 DBG) besteuert. Wie Kapitalgesellschaften werden dagegen die Investmentgesellschaften mit festem Kapital besteuert (SICAF; Art. 110 KAG; § 50 Abs. 3 StG, Art. 49 Abs. 2 DBG). Die kollektiven Kapitalanlagen mit
Grundsätze zur Besteuerung von Vereinen
werden überhaupt nicht besteuert (§ 66 StG). Für die direkte Bundessteuer beträgt die Gewinnsteuer proportional 4,25 %. Vereinsgewinne unter Fr. 5'000.– werden überhaupt nicht besteuert (Art. 71 DBG). c StG).  Soweit nicht besondere steuerliche Regeln für Vereine zu beachten sind, erfolgt die Besteuerung ihrer Gewinne nach den allgemeinen Gewinnsteuergrundsätzen für juristische Personen gemäss §§ 50 Genossenschaften - nicht zum Beteiligungsabzug berechtigt (§ 68 Abs. 1 StG und Art. 69 DBG). Die Besteuerung des Kapitals von Vereinen richtet sich nach § 74 StG. Steuerbar ist das Reinvermögen des Vereins
Vereine
werden überhaupt nicht besteuert (§ 66 StG). Für die direkte Bundessteuer beträgt die Gewinnsteuer proportional 4,25 %. Vereinsgewinne unter Fr. 5'000.– werden überhaupt nicht besteuert (Art. 71 DBG). c StG).  Soweit nicht besondere steuerliche Regeln für Vereine zu beachten sind, erfolgt die Besteuerung ihrer Gewinne nach den allgemeinen Gewinnsteuergrundsätzen für juristische Personen gemäss §§ 50 Genossenschaften - nicht zum Beteiligungsabzug berechtigt (§ 68 Abs. 1 StG und Art. 69 DBG). Die Besteuerung des Kapitals von Vereinen richtet sich nach § 74 StG. Steuerbar ist das Reinvermögen des Vereins
Neue Massnahmen Covid-19
Unterricht ab Sek Stufe II / Lehrlinge / Erwachsene (über 16 Jahre) Es gelten die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln Lehrperson und SuS tragen im Unterricht eine Schutzmaske Beim Eintreten
Was will eine liberale Bildungspolitik?
in der Regel ineffizient und verschwenderisch sind, während freie Märkte auf der anderen Seite die besten Ergebnisse liefern [1]. Die Marktwirtschaft führt tendenziell zu einem besseren Preis-Leistungs-
Gebühren
und Bestellungen von Personen und Rechtseinheiten, welche regelmässig gemahnt werden müssen. 3. Verzicht auf Vorauszahlung Für Stammkunden, welche Anmeldungen für Dritte einreichen, besteht die M fehlender Adresse Anmeldungen und Bestellungen von Personen und Rechtseinheiten, gegen welche bereits früher ein Inkasso durchgeführt werden musste Anmeldungen und Bestellungen von Personen und Rechtseinheiten
2021-09-26 Zeitplan Urnengang Eidg. Volksabstimmung und Ergänzungswahl Kantonsgericht
Zeitplan für den Urnengang vom 26. September 2021 Eidgenössische Volksabstimmung, 2 Vorlagen: 1. Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» 2. Änderung vom 18. De
Bestehensnormen. Kantonale Regelungen zur Promotion an den Gymnasien und zum Bestehen der Matur
Bestehensnormen. Kantonale Regelungen zur Promotion an den Gymnasien und zum Bestehen der Matur
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Missverhältnis zwischen Wohnungsgrösse und der die Wohnung nutzenden Personen sowie anderseits das Bestehen einer effektiven Unternutzung.» Der Anspruch auf Reduktion des Marktmietwertes setzt kumulativ die tatsächlichen Kosten abgezogen werden.Als Kosten für die Förderung des Energiesparens bei bestehenden Gebäuden gelten: Kosten der Wärmeisolierung von Gebäuden, d.h. Kosten für spezielle Isolierungen
Weniger, dafür tiefer – 7 Fragen an Martina Krieg
eruieren, welches Instrument ihnen für die Beobachtung, Förderung und Beurteilung im Unterricht am besten dienen wird. Alle neuen Unterlagen rund um das Thema überfachliche Kompetenzen werden für das Schuljahr tragen, das Schulklima aufrechterhalten und Weiterbildungen besuchen. Die Kunst der Schulführung besteht darin, Innovation und Konsolidierung bzw. Stabilität in Balance zu halten. Wenn Innovation übertrieben

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