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Kokainberatung
problematischen Kokainkonsum bieten wir eine spezialisierte Beratung an. Nach telefonischer Anmeldung besteht die Möglichkeit kurzfristig einen Termin zu vereinbaren, auch über Mittag oder am Abend. Die s
Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Hilfsmittel / Bestellungen
im Rahmen der jährlichen Lehrmittelbestellung bestellt werden. Das unten aufgeführte Bestellformular dient für nachträgliche Bestellungen. Das Bestellformular «Unterlagen für das Übertrittsverfahren I» ist l / Bestellungen Unter der Rubrik «Hilfsmittel/Bestellungen» stellen wir folgende Unterlagen zur Verfügung: - sämtliche Informationen zum Übertrittsverfahren im Internet - das Bestellformular für
Bestellformular: Unterlagen für das Übertrittsverfahren I
Bestellformular: Unterlagen für das Übertrittsverfahren I
Hilfsmittel / Bestellungen - Titelblatt
Hilfsmittel / Bestellungen - Titelblatt
Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Kooperative Oberstufe
die Schülerinnen und Schüler jener Schulart der kooperativen Oberstufe zugewiesen, in der sie am besten gefördert werden können. Die Schülerin, der Schüler ist berechtigt, die im Übertrittsverfahren I
AHV Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug
bedeutendste Sozialwerk der Schweiz zu einer modernen Sozialversicherung weiterentwickelt. Heute besteht das Netz der sozialen Sicherheit aus zehn Versicherungszweigen. AHV und IV bilden die grundlegende
Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV
keine höher einzustufenden Interessen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters an der Nichterwähnung bestehen (vgl. BVR, 2009, Heft 1, S. 541 ff., Erw. 3.2, mit Hinweisen auf Susanne Janssen, Die Zeugnispflicht Regeste: – Es besteht unabhängig der Anstellungsdauer, der Leistung und der Treue zur Arbeitgeberin ein Anspruch auf ein vollständiges, wahres und wohlwollendes Zeugnis .Aus dem Sachverhalt: 1.1
Maiswurzelbohrer
des Schädlings deutlich reduziert werden. Folgen für den Maisanbau 2023: Auf allen im 2022 bestehenden Maisfeldern im Kanton Zug, darf im Jahr 2023 kein Mais angebaut werden. Die Kantone Aargau, Schwyz
Revision der Verordnung zum Steuergesetz 2013
Steuergesetz (Ergebnis 1. Lesung RR vom 3. April 2012) [ i ] Anhang 1: Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen [ i ] Anhang 2: EFD/ESTV; Übersicht über Mitarbeiterbeteilungen
§ 34 PG; § 14a und § 15 PV
ist, besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub von höchstens 12 Arbeitstagen pro Jahr. Über die Gewährung des Urlaubs in diesem Rahmen entscheidet die zuständige Stelle (Abs. 4). Gemäss § 15 PV besteht Anspruch eines öffentlichen Nebenamts oder einer Nebenerwerbstätigkeit nicht beeinträchtigt wird (Abs. 1). Besteht eine Beeinträchtigung der dienstlichen Aufgabenerfüllung nur in zeitlicher Hinsicht, so kann die des Leiters der Abteilung Y. sowie stellvertretenden Leiters Amt X. in Frage gestellt werden. Es besteht somit ein hinreichendes öffentliches Interesse an einer Verweigerung der Bewilligung zur Ausübung

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