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Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
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Produzierende Betriebe können ihre angefangenen Arbeiten unter den Vorräten als Halb- und Fertigfabrikate zu den Herstellkosten bilanzieren, womit auch der pauschale Warendrittel (siehe Pkt. 40.2.5
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Wertberichtigung auf WIR-Guthaben
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WIR-Guthaben werden nicht verzinst und sind oft auch nur beschränkt verwendbar. Bei Bezahlung mit WIR-Checks müssen zudem oft schlechtere Bedingungen hingenommen werden. Für die Bewertung von WIR-Guth
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Bestechungsgelder
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Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören Zahlungen von n im Sinne des schweizerischen Strafrechts an schweizerische oder fremde Amtsträger (§ 59 Abs. 1 Ziffer 2 Bst. e StG und Art. 59 Abs
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Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
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Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
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Wertberichtigungen
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werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe
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Sicherheit von tierischen Lebensmitteln
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Qualitätsanforderungen an Lebensmittel tierischer Herkunft Milch, Eier und Fleisch sind hochwertige Lebensmittel tierischer Herkunft und eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Ernährung des Mens
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Integrität vs. Loyalität: Spannungen aushalten
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Integrität vs. Loyalität – ein spannendes Verhältnis (oder viel mehr spannungsvolles?) Verhältnis. Von Christine Hofer PH Zug. Mit Begriffen wie «Integrität» oder «Loyalität» sind wir meist relativ z
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Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
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Beim Wechsel einer Holding- oder Verwaltungsgesellschaft in eine Betriebsgesellschaft besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im Ausmass bisheriger Gewinnbesteuerung
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Erläuterungen zu § 65 - Verluste
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Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen. Die Steuerpflichtige hat dennoch die Pflicht, die Verlustvorträge als steuermindernde Tatsache geltend zu machen. Dabei oblieg
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Frauenkontakt Risch
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Frauenkontakt Risch Telefon 041 790 76 74
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Katja Sidler
E-Mail
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