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Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
Produzierende Betriebe können ihre angefangenen Arbeiten unter den Vorräten als Halb- und Fertigfabrikate zu den Herstellkosten bilanzieren, womit auch der pauschale Warendrittel  (siehe Pkt. 40.2.5
Wertberichtigung auf WIR-Guthaben
WIR-Guthaben werden nicht verzinst und sind oft auch nur beschränkt verwendbar. Bei Bezahlung mit WIR-Checks müssen zudem oft schlechtere Bedingungen hingenommen werden. Für die Bewertung von WIR-Guth
Bestechungsgelder
Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören Zahlungen von n im Sinne des schweizerischen Strafrechts an schweizerische oder fremde Amtsträger (§ 59 Abs. 1 Ziffer 2 Bst. e StG und Art. 59 Abs
Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
Wertberichtigungen
werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe
Sicherheit von tierischen Lebensmitteln
Qualitätsanforderungen an Lebensmittel tierischer Herkunft Milch, Eier und Fleisch sind hochwertige Lebensmittel tierischer Herkunft und eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Ernährung des Mens
Integrität vs. Loyalität: Spannungen aushalten
Integrität vs. Loyalität – ein spannendes Verhältnis (oder viel mehr spannungsvolles?) Verhältnis. Von Christine Hofer PH Zug. Mit Begriffen wie «Integrität» oder «Loyalität» sind wir meist relativ z
Verlustverrechnung nach Statuswechsel Holding-/Verwaltungsgesellschaft in Betriebsgesellschaft
Beim Wechsel einer Holding- oder Verwaltungsgesellschaft in eine Betriebsgesellschaft besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im Ausmass bisheriger Gewinnbesteuerung
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
Die Steuerbehörde hat die Verlustverrechnung von Amtes wegen vorzunehmen. Die Steuerpflichtige hat dennoch die Pflicht, die Verlustvorträge als steuermindernde Tatsache geltend zu machen. Dabei oblieg
Frauenkontakt Risch
Frauenkontakt Risch Telefon    041 790 76 74 Kontakt   Katja Sidler E-Mail   praesidentin@fkr-risch.ch Homepage   www.fkr-risch.ch Beschreibung Die Frauen aus Risc

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