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§ 25 DMSG
(in den Obergeschossen) sowie neue Laden- und Restaurantbauten im Erdgeschoss. Die Neubauten an den Enden der Zeile passen sich in der Gliederung den Altbauten an.» Bundesinventare wie das ISOS sind auch
Zivilrecht
zweimaliger Säumnis darf das Verfahren nur in der Weise fortgesetzt werden, dass entweder ein Endentscheid ergeht oder direkt zur Hauptverhandlung vorgeladen wird. Als Grundlage der Verfahrensfortsetzung 2012 (ES 2012 98)Regeste: Art. 731b OR – Das Amt des gerichtlich ernannten Organs oder Sachwalters endet mit dem Ablauf der vorgegebenen Zeit; das Gericht kann aber die Amtsdauer verlängern. Ein Aktionär Ernennung gültig ist (Art. 731b Abs. 2 OR). Das Amt des gerichtlich ernannten Organs oder Sachwalters endet mit dem Ablauf der vorgegebenen Zeit; das Gericht kann die Amtsdauer aber verlängern (Böckli, Schweizer
Art. 13 Abs. 1 AVIG; Art. 29 GAV Personalverleih
korrekt bzw. nicht zur Unzeit erfolgt und blieb zu Recht vom Beschwerdeführer unbestritten. Damit endete das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers mit der A. AG am 19. Oktober 2012. Dass der Beschwerdeführer
Art. 731b OR
Regeste: – Das Amt des gerichtlich ernannten Organs oder Sachwalters endet mit dem Ablauf der vorgegebenen Zeit; das Gericht kann aber die Amtsdauer verlängern. Ein Aktionär, welcher die Einsetzung Ernennung gültig ist (Art. 731b Abs. 2 OR). Das Amt des gerichtlich ernannten Organs oder Sachwalters endet mit dem Ablauf der vorgegebenen Zeit; das Gericht kann die Amtsdauer aber verlängern (Böckli, Schweizer
Zivilrechtspflege
materiell behandelte. Ihr Entscheid kann im Rahmen einer allfälligen Anfechtung des erstinstanzlichen Endentscheides nicht mehr (mit-)überprüft werden. Dies folgt aus dem Gebot der Prozessökonomie sowie aus dem bringen mitunter gerade damit zum Ausdruck, dass es sich im Hinblick auf das (hauptvertragliche) Endergebnis (noch) nicht mit letzter Konsequenz binden wollen (Zellweger-Gutknecht, a.a.O., Art. 22 OR N 18) direkt zur Hauptverhandlung vorgeladen wird. Mithin kann bei Säumnis der beklagten Partei ein Endentscheid ohne erneute Vorladung gefällt werden (vgl. Art. 245 Abs. 1 ZPO; Berti, Einführung in die sch
Konfliktmanagement digital oder analog?
haben jetzt die Möglichkeit, eine unterschwellig bereits vorhandene Thematik aktiv anzugehen, im Endeffekt ein Gewinn für beide Seiten, wenn Sie souverän genug sind, sich den Themen zu stellen (und nicht
Update Bildungspolitik — November 2017
Kantonsrat Sitzung vom 30.11.17 Trakt. 8.5 / AGS: Motion SVP betr. Abschaffung des SPD: mit 43:15 Stimmen für nicht erheblich erklärt [alle KR-Geschäfte unter www.zg.ch/kr aufrufbar] Ausblick ...
Beurteilen und Fördern – Sicht Privatschule
den richtigen Weg in der individuellen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zu finden. Letzten Endes braucht es Motivation und Engagement der Jugendlichen selbst, um nachhaltig die persönlichen Ziele
Elternarbeit zu Hause — Rund um die Uhr im Einsatz
mangelt es nicht an Elternarbeit. Mit Kleinkindern oder Kindern im Schulalter beginnt der Tag früh und endet spät — und da gibt es ja noch die Schule. Von Carla Cerletti Hartmann ... Auch zu Hause mangelt mangelt es nicht an Elternarbeit. Mit Kleinkindern oder Kindern im Schulalter beginnt der Tag früh und endet spät — und da gibt es ja noch die Schule. Von Carla Cerletti Hartmann Schon mit zwanzig Jahren —
Schule und Recht — Wem darf ich was befehlen?
Prinzip ist die Weisungsgewalt von Lehrpersonen und Schulbehörden auf das Schulareal beschränkt. Sie endet an der Grenze des Schulgrundstücks. So darf die Schule beispielsweise ein Rauchverbot auf dem Schulareal

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