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1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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abgeschlossen. Der Mietvertrag für diese Fläche kann somit - 21 1603.1 12527 jeweils per Ende März, Ende Juni oder Ende September gekündigt werden. Der Miet- vertrag für das Unter- und Dachgeschoss hingegen Beratung im Regierungsrat Ende Oktober 2007 Vorberatung Kantonsratskommission Dezember 2007 Vorberatung Staatswirtschaftskommission Ende Januar 2008 1. Lesung im Kantonsrat Ende Februar 2008 2. Lesung im Mietvertrag wurde Ende September 2007 per 30. September 2008 gekündigt. Die Zürich Versicherung hat bei der Schlichtungs- stelle in Mietsachen vorsorglich eine Verlängerung des Mietvertrages bis Ende April 2009
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2251.01 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
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2 - 13801), die Behandlungsfrist für diese Motion nur bis Ende Juni 2012 zu verlängern und nicht wie - vom Regierungsrat beantragt - bis Ende März 2013. Der Präsident der Staatswirtschafts- kommission Stimmen hinter den Antrag der Stawiko mit Friste rstreckung bis Ende Juni 2012. Der Regierungsrat hält im Zwischenbericht zu den per Ende März 2012 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstösse Zurzeit umfasst dieser "Sammel-Zwischenbericht" alle per Ende März fäll igen Vorstösse. Der Kantonsrat wird an der Kantonsratssitzung von Ende Juni über dieses Sammel- gesuch beraten und die Fristerstreckungen
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1669.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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beginnt somit am 5. März 2005 und endet am 5. März 2008. Parlamentarische Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit ande- ren Geschäften per Ende März 2008 bereits hängig sind, für das Generelle Projekt per Ende 2008) keinen Einfluss auf die nach wie vor intensiv geführten Arbeiten am Vorprojekt und den Realisierungshorizont hat. - Unabhängig der Ende letzten Jahres eingereichten Vorlage Nr. 1669.1 Laufnummer 12721 Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2008 Sehr geehrter
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1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Lesung Kantonsrat Ende Februar 2010 2. Lesung Kantonsrat / Beschluss Ende März 2010 Ablauf Referendumsfrist (60 Tage) Ende Mai 2010 Baubeginn Umbau Zeughaus Ca. Mitte Mai 2010 Bezug Zeughaus Ca. Mitte Juni Terminprogramm sieht vor, dass die Legislativen von Stadt und Kanton Zug Ende Januar 2010 (Grosser Gemeinderat der Stadt Zug) bzw. Ende März (Kantonsrat) über ihre Kreditantei- le entscheiden werden. Bleiben Bis spätestens Ende März 2010 - unter Vorbehalt allfälliger Einsprachen - sollte die Baubewilligung vorliegen. Ab Januar 2010 folgt die Ausführungs- und Detailplanung. Bereits ab Ende November 2009 sind
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3224.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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dnung (BGS 611.11) in einem neuen § 18 beschlossen, dass alle Ämter der kantonalen Verwaltung bis Ende 2022 ein IKS implementiert haben müssen, und zwar mindestens mit dem von der Stawiko geforderten Reifegrad der Stawiko bei der Beratung jeweils vorliegt, find et sich in der Beilage 1 zu diesem Bericht. Per Ende 2020 waren insgesamt 1881 Personalstellen in der kanto- nalen Verwaltung und bei den richterlichen von Kontoblättern. b) Wie sind die Datenqualität und die daraus gezogenen Schlüsse zu beurteilen? Ende Juli 2017 erhielt die DBK erstmals vom Bundesamt für Statistik (BfS) Excel-Dateien mit sta- tistischen
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils auf Ende eines Schulhalbjahres kündigen. Davon abweichend, kann der Kan- ton das Arbeitsverhältnis nur auf Ende eines Schuljahres auflösen. Diese Inkongruenz ist jeweils auf Ende eines Semes- ters. Seite 30/56 3333.1 - 16781 Vergleich Kündigungsfristen und -termine Lehrpersonen Paritätisch Kündigungsfrist Quellen Zug Nein 6 Monate jeweils nur auf Ende eines Schu Kündigung ist beidseitig auf Ende eines Semesters möglich § 7 Mittel- und Be- rufsschullehrer-voll- zugsVO Aargau Ja Ab dem zweiten Anstellungsjahr 3 Mo- nate Kündigungsfrist; auf Ende eines Schulhalbjahrs (
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Obergerichtspräsident Felix Ulrich erklärt seinen Rücktritt per Ende August 2022
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Obergerichts per 31. August 2022 erklärt.
Felix Ulrich wurde 1999 zum Kantonsrichter gewählt, wo er bis Ende 2006 der handelsrechtlichen Abteilung angehörte und verschiedene Einzelrichterfunktionen wahrnahm Obergericht gewählt. Als Oberrichter übernahm er zunächst den Vorsitz in der Strafabteilung. Ab 2011 bis Ende April 2015 präsidierte er die beiden Beschwerdeabteilungen des Obergerichts. Per 1. Mai 2015 wurde wurde Felix Ulrich vom Kantonsrat zum Präsidenten des Obergerichts gewählt, dem er nun noch bis Ende August 2022 vorstehen wird.
«Meine Tätigkeit als Richter, zunächst am Kantonsgericht und dann am Obergericht
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1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rechtskräftigen Steuerveranlagung bis zum Ende des Durchführungsjahres; � Neuberechnung bei Änderung der familiären oder persönlichen Verhält- nisse bis zum Ende des anspruchsberechtigten Jahres; � Sich kantonale Regelung. 4.2.4 Einreichung des Gesuches bis spätestens Ende September des Durchführungsjahres Die Frist zur Einreichung von Gesuchen bis Ende September des Durchführungsjah- res hinaus zu schieben, würde der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug. Weiter sollen Gesuche bis spätestens Ende April des Durchführungsjahres eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch
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Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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ltnis von Anfang bis Ende des ordentlichen Schul jahres, so beginnt der Besoldungsanspruch am 1. August und endet am 31. Juli. 2 Dauert das Arbeitsverhältnis von Anfang bis Ende eines Schulhalbjahres § 20 * Zeitpunkt der Beendigung 1 Das Arbeitsverhältnis endigt mit dem Ende des Monats, für Lehrerinnen und Lehrer mit dem Ende des Schulhalbjahres, in welchem das 65. Alters jahr erfüllt wird. 2 Im Kraft seit 1. Januar 1995) gilt weiterhin bis zum Ende der Amtsperiode 2013–2018 am 31. Dezember 2018 für die Mit glieder der Gerichte bzw. bis zum Ende der Legislatur 2015–2018 am 31. Dezember 2018 für
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2046.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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13409 vom 4. Mai 2010) für acht parlamentarische Vorstösse Frist- erstreckungen bis Ende Juni 2011, Ende 2011 resp. bis Ende 2012 gewährt hat. Es sind dies folgende Motionen: - Abicht Hans betreffend Raumkonzept antwortung ist daher bis Ende 2012 zu erstrecken, womit für beide genannten Motionen die gleiche Behandlungsfrist zur Verfügung steht. Fristerstreckungsantrag: Einreichung der Vorlage bis Ende 2012 2. Schmid Moritz Vorlage Nr. 2046.1 Laufnummer 13761 Zwischenbericht zu den per Ende März 2011 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 3. Mai 2011 Sehr geehrte