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Geschäftsabschluss
Selbständig erwerbende Personen müssen in jeder Steuerperiode und am Ende der Steuerpflicht einen erstellen. Nur kein Geschäftsabschluss ist zu erstellen, wenn die Erwerbstätigkeit erst im letzten Quartal
Rechtliche Grundlagen
nach Artikel 1 Absatz 1 in der Fassung vom 3. Oktober 2000 gelten, behalten diesen Status bis zum Ende der befristeten Erwerbstätigkeit.
Besondere Berufskosten
t sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses; die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei Beibehaltung einer ständig
Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
t sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses; die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei Beibehaltung einer ständig
Fachmittelschule (FMS)
041 728 24 00 info@fms-zg.ch www.fms-zg.chAnforderungen und Kompetenzen Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in kantonale Mittelschulen und lehrbegl. Berufsmaturitätsschulen Übertr
Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Fehlende Einigung
Fehlende Einigung beim Zuweisungsgespräch Übertritt Können sich die Erziehungsberechtigten, das Kind und die Lehrperson am Zuweisungsgespräch nicht auf eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstu
Kooperative Oberstufe
Kooperative Oberstufe Am Ende der Primarstufe werden die Schülerinnen und Schüler jener Schulart der kooperativen Oberstufe zugewiesen, in der sie am besten gefördert werden können. Die Schülerin, der
Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Übertrittskommission II
Entschei­dungsgrundlage bilden der Abklärungstest sowie die eingereichten Unterlagen.Übertritt am Ende der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium Übertrittsmöglichkeiten und -verfahren im Zuger S
Übertritt während 1. Sek. - Langzeitgymnasium Fehlende Einigung
sind an diesem Halbtag vom Schulunterricht dispensiert. Die Übertrittskommission I entscheidet bis Ende November über die Zuweisung der Schülerin bzw. des Schülers. Die Erziehungsberechtigten, die Rektorin
Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Zuweisungsgespräch
die Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin, des betreffenden Schülers.Übertritt am Ende der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium Übertrittsmöglichkeiten und -verfahren im Zuger S

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