-
Art. 320 ZPO
-
der freien Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO). Der Beschwerdegrund ist nur erfüllt, wenn die durch die erste Instanz gezogene Schlussfolgerung schlechtweg nicht vertretbar erscheint (Sterchi, Berner Kommentar mit einer gewissen Zurückhaltung in einen wohl überlegten und vertretbaren Ermessensentscheid der ersten Instanz ein (vgl. ZR 111 [2012] Nr. 53 E. 3; Blickenstorfer, in: Brunner/Gasser/Schwander [Hrsg.] mit einer gewissen Zurückhaltung in einen wohl durchdachten und vertretbaren Ermessensentscheid der ersten Instanz ein.
Obergericht, II. Beschwerdeabteilung, 2. Oktober 2018 (BZ 2018 43)
-
§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
-
gelten auch dann, wenn der Urkundsperson eine vorbereitete Urkunde vorgelegt wird (Abs. 4).
3. Der erste Vorwurf gegenüber dem Verzeigten lautet dahingehend, dass die Urkunde mit der Registernummer 6/2019 nicht ein, dass der Verzeigte behauptet, man hätte ihn nur anweisen müssen, die Urkunden neu zu erstellen und einzureichen. Genau dies hat der Handelsregisterführer in seiner E-Mail vom 21. März 2019 getan hat der Verzeigte seinen Irrtum letztlich korrigiert und die Urkunden in der richtigen Reihenfolge erstellt und öffentlich beurkundet.
3.4. Nicht zu entlasten vermag den Verzeigten allerdings seine Entgegnung
-
Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
-
vorstehend verdeutlicht überdies, dass auch in grenzübergreifenden Verhältnissen im EU/EFTA-Raum erste Anspruchspriorität der erwerbstätigen Person zukommt.
5.2.5 Wenngleich Art. 6 FamZG im internationalen uchliches Vorgehen.
(...)
5. In der Folge ist aufgrund der Akten die aktuelle Situation zu erstellen und zu entscheiden, ob diese einen Anspruch der Grossmutter auf Kinderzulagen rechtfertigt oder an. Während die Beschwerdeführerin einen Anspruch gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. d FamZG nun als erstellt sieht, sieht die Beschwerdegegnerin einen Verstoss gegen das Verbot des Doppelbezugs bzw. ein r
-
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
-
Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
-
Voraussetzungen
-
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahren
-
Pauschalabzug Gebäudeunterhaltskosten
-
wenn das Gebäude älter ist als zehn Jahre.
Als Stichtag für das Alter des Gebäudes gilt der erste Tag einer Steuerperiode.
Der Steuerpflichtige kann in jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft
-
Überbesteuerung
-
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.
-
Kontaktadressen
-
Pädagogische Hochschule
041 728 39 10
info.amh@zg.chFachstelle Migration Zug (FMZ) Die FMZ ist die erste Anlaufstelle für neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer und schon länger im Kanton Zug wohnhafte
-
Lehrmittelbezüge
-
sind zuständig für die Bestellung und Verteilung der Lehrmittel in ihrem Zuständigkeitsbereich und erste Ansprechperson in Lehrmittelfragen. Direkte Lehrmittelbezüge von Lehrpersonen bei der Lehrmittelzentrale
-
Es war zu viel. (Frau M. berichtet.)
-
negieren. Dafür, dass konstruktive Inputs kommen, dass ich begleitet und unterstützt werde. Es ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich in irgendeiner Form Steuergelder für mich in Anspruch nehme. Nicht mal