Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6380 Inhalte gefunden
Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten VAND
wahrheitsgemässen Auskünften keine Nachteile erwachsen. Art. 11, Ausführungen im erläuternden Bericht Erster Satz:   Abs. 3: Diese Bestimmung beruht auf den Erfahrungen der letzten Jahre, .... Letzter Satz:
Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung)
8. Oktober 2018 Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, das Ergebnis der ersten Lesung des Entwurfs der Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtrieb
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartemen
ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
des Grundbuchs zuerkennen können, sofern die Kataster nach den anerkannten Grundsätzen der Technik erstellt und nachgeführt werden und den Beteiligten zugänglich sind. Nach dieser Bestimmung können kommunale
Weiterentwicklung des Anhangs 7 (Wein) des Agrarabkommens CH/EU
Mit Schreiben vom 12. Juli 2018 haben Sie uns zu weiteren Bezeichnungen, welche die EU nach der ersten Konsultation nachgereicht hat, konsultiert. Unsere Stellungnahme umfasst den Mitbericht des Land
Antwort an den Bund
Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)
Steuervorlage 17 (SV17)
21,2 Prozent festzulegen. 8.   Art. 23a Abs. 1 E-FiLaG sei wie folgt zu formulieren: Für die ersten fünf Jahren nach der abschliessenden Inkraftsetzung der Änderung vom ... berücksichtigt der Bundesrat
Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
die Durchführung dieses Gesetzes.» Der zweite Teilsatz sei zu streichen. 6.       Art. 72a Abs. 2 erster Satz AHVG-E sei zu streichen. 7.       Art. 72a Abs. 2 Bst. d AHVG-E sei zu streichen. 8.
Änderung des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket
des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket» durchzuführen. Bei dieser Gesetzesrevision geht es in erster Linie um die Umsetzung der Steuervorlage 17. Gleichzeitig werden verschiedene Änderungen in der
Entlastungsprogramm 2015–2018: Paket 1, Mantelerlass für Verordnungen
Entlastungsprogramm 2015–2018. So hat der Regierungsrat die nötigen Verordnungen angepasst und in erster Lesung verabschiedet. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch