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Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten VAND
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wahrheitsgemässen Auskünften keine Nachteile erwachsen.
Art. 11, Ausführungen im erläuternden Bericht
Erster Satz: Abs. 3: Diese Bestimmung beruht auf den Erfahrungen der letzten Jahre, ....
Letzter Satz:
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Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtriebsentschädigungen in Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat (Kostenverordnung)
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8. Oktober 2018 Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, das Ergebnis der ersten Lesung des Entwurfs der Verordnung betreffend Gebühren, Kostenvorschüsse, Parteientschädigungen und Umtrieb
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Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartemen
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ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
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des Grundbuchs zuerkennen können, sofern die Kataster nach den anerkannten Grundsätzen der Technik erstellt und nachgeführt werden und den Beteiligten zugänglich sind. Nach dieser Bestimmung können kommunale
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Weiterentwicklung des Anhangs 7 (Wein) des Agrarabkommens CH/EU
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Mit Schreiben vom 12. Juli 2018 haben Sie uns zu weiteren Bezeichnungen, welche die EU nach der ersten Konsultation nachgereicht hat, konsultiert. Unsere Stellungnahme umfasst den Mitbericht des Land
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Antwort an den Bund
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Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)
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Steuervorlage 17 (SV17)
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21,2 Prozent festzulegen.
8. Art. 23a Abs. 1 E-FiLaG sei wie folgt zu formulieren:
Für die ersten fünf Jahren nach der abschliessenden Inkraftsetzung der Änderung vom ... berücksichtigt der Bundesrat
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Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
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die Durchführung dieses Gesetzes.» Der zweite Teilsatz sei zu streichen.
6. Art. 72a Abs. 2 erster Satz AHVG-E sei zu streichen.
7. Art. 72a Abs. 2 Bst. d AHVG-E sei zu streichen.
8.
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Änderung des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket
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des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket» durchzuführen. Bei dieser Gesetzesrevision geht es in erster Linie um die Umsetzung der Steuervorlage 17. Gleichzeitig werden verschiedene Änderungen in der
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Entlastungsprogramm 2015–2018: Paket 1, Mantelerlass für Verordnungen
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Entlastungsprogramm 2015–2018. So hat der Regierungsrat die nötigen Verordnungen angepasst und in erster Lesung verabschiedet. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen