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§ 17 VRG
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Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken erteilt werden kann.
6.1 Die Beschwerdeführerin hat in erster Linie um die vorsorgliche Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ersucht, um am vorgesehenen Akk
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§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
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Sozialhilfebezug der Familie C mangels Notwendigkeit beendet. Der Sozialdienst der Einwohnergemeinde X erstellte eine Schlussabrechnung (…). Der Gesamtbetrag von Fr. 4569.15 wurde der Familie C von der Einwoh als Drittperson zurückgefordert werden. Dass die Einwohnergemeinde X bereits die Schlussrechnung erstellt hat, ist im Verhältnis Gläubigerin – Schuldnerin nicht relevant. Die Einwohnergemeinde X wird zu
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Verfahrensrecht
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Sozialhilfebezug der Familie C mangels Notwendigkeit beendet. Der Sozialdienst der Einwohnergemeinde X erstellte eine Schlussabrechnung (…). Der Gesamtbetrag von Fr. 4569.15 wurde der Familie C von der Einwoh als Drittperson zurückgefordert werden. Dass die Einwohnergemeinde X bereits die Schlussrechnung erstellt hat, ist im Verhältnis Gläubigerin – Schuldnerin nicht relevant. Die Einwohnergemeinde X wird zu
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Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
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unbeschränkt Tatsachen zu behaupten und Beweise einzureichen bzw. zu beantragen. Ein erstes Mal im Rahmen des ersten Schriftenwechsels; ein zweites Mal entweder im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels Parteien alle Angriffs- und Verteidigungsmittel früh und konzentriert vorzubringen. Damit sollen in erster Linie Prozessverschleppungen vermieden werden (Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3 einer Instruktionsverhandlung (Art. 226 Abs. 2 ZPO) oder «zu Beginn der Hauptverhandlung» vor den ersten Parteivorträgen (Art. 229 Abs. 2 ZPO). Danach tritt der Aktenschluss ein. Für die Konstellation,
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Erbrecht
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unbeschränkt Tatsachen zu behaupten und Beweise einzureichen bzw. zu beantragen. Ein erstes Mal im Rahmen des ersten Schriftenwechsels; ein zweites Mal entweder im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels Parteien alle Angriffs- und Verteidigungsmittel früh und konzentriert vorzubringen. Damit sollen in erster Linie Prozessverschleppungen vermieden werden (Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3 einer Instruktionsverhandlung (Art. 226 Abs. 2 ZPO) oder «zu Beginn der Hauptverhandlung» vor den ersten Parteivorträgen (Art. 229 Abs. 2 ZPO). Danach tritt der Aktenschluss ein. Für die Konstellation,
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Ersatzbau Pfrundscheune, St. Wolfgang 11, 6331 Hünenberg, Assek.-Nr. 185a, GS-Nr. 592
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Amtsblatt vom 30.01.2025 und 06.02.2025 In der Abteilung Bau und Planung der Einwohnergemeinde Hünenberg liegt zu den Bürozeiten folgendes Baugesuch zur Einsicht auf:
Harald Steger, Lauriedstrasse
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Im Januar 2025 bewilligte ordentliche Baugesuche
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Im Januar 2025 bewilligte ordentliche Baugesuche Ivo Staub, Schönalp 2, 6313 Menzingen Rückbau zentrale Elektroheizung - Einbau Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen aufgestellt), Ass-Nr. 411a, GS-Nr. 1055,
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Finanzen
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die gesamte Gemeindeverwaltung.Die Abteilung Finanzen begleitet und koordiniert den Budgetprozess, erstellt die Jahresrechnung und den Finanzplan der Gemeinde und ist zuständig für eine transparente Darstellung
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Praxisausbildung
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dazugehörenden Begleitveranstaltungen. Im Studiengang Kindergarten/Unterstufe werden alle Praktika des ersten Studienjahrs im Kindergarten absolviert. Im zweiten Jahr finden die Praktika unter einem fachlichen
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Migrationsrecht
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der Sozialhilfe verstrichene Zeitraum zu kurz, um eine nachhaltige wirtschaftliche Integration als erstellt zu betrachten (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2021.00816 vom 2. Februar