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§ 17 VRG
Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken erteilt werden kann. 6.1 Die Beschwerdeführerin hat in erster Linie um die vorsorgliche Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ersucht, um am vorgesehenen Akk
§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
Sozialhilfebezug der Familie C mangels Notwendigkeit beendet. Der Sozialdienst der Einwohnergemeinde X erstellte eine Schlussabrechnung (…). Der Gesamtbetrag von Fr. 4569.15 wurde der Familie C von der Einwoh als Drittperson zurückgefordert werden. Dass die Einwohnergemeinde X bereits die Schlussrechnung erstellt hat, ist im Verhältnis Gläubigerin – Schuldnerin nicht relevant. Die Einwohnergemeinde X wird zu
Verfahrensrecht
Sozialhilfebezug der Familie C mangels Notwendigkeit beendet. Der Sozialdienst der Einwohnergemeinde X erstellte eine Schlussabrechnung (…). Der Gesamtbetrag von Fr. 4569.15 wurde der Familie C von der Einwoh als Drittperson zurückgefordert werden. Dass die Einwohnergemeinde X bereits die Schlussrechnung erstellt hat, ist im Verhältnis Gläubigerin – Schuldnerin nicht relevant. Die Einwohnergemeinde X wird zu
Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
unbeschränkt Tatsachen zu behaupten und Beweise einzureichen bzw. zu beantragen. Ein erstes Mal im Rahmen des ersten Schriftenwechsels; ein zweites Mal entweder im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels Parteien alle Angriffs- und Verteidigungsmittel früh und konzentriert vorzubringen. Damit sollen in erster Linie Prozessverschleppungen vermieden werden (Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3 einer Instruktionsverhandlung (Art. 226 Abs. 2 ZPO) oder «zu Beginn der Hauptverhandlung» vor den ersten Parteivorträgen (Art. 229 Abs. 2 ZPO). Danach tritt der Aktenschluss ein. Für die Konstellation,
Erbrecht
unbeschränkt Tatsachen zu behaupten und Beweise einzureichen bzw. zu beantragen. Ein erstes Mal im Rahmen des ersten Schriftenwechsels; ein zweites Mal entweder im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels Parteien alle Angriffs- und Verteidigungsmittel früh und konzentriert vorzubringen. Damit sollen in erster Linie Prozessverschleppungen vermieden werden (Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3 einer Instruktionsverhandlung (Art. 226 Abs. 2 ZPO) oder «zu Beginn der Hauptverhandlung» vor den ersten Parteivorträgen (Art. 229 Abs. 2 ZPO). Danach tritt der Aktenschluss ein. Für die Konstellation,
Ersatzbau Pfrundscheune, St. Wolfgang 11, 6331 Hünenberg, Assek.-Nr. 185a, GS-Nr. 592
Amtsblatt vom 30.01.2025 und 06.02.2025 In der Abteilung Bau und Planung der Einwohnergemeinde Hünenberg liegt zu den Bürozeiten folgendes Baugesuch zur Einsicht auf: Harald Steger, Lauriedstrasse
Im Januar 2025 bewilligte ordentliche Baugesuche
Im Januar 2025 bewilligte ordentliche Baugesuche Ivo Staub, Schönalp 2, 6313 Menzingen Rückbau zentrale Elektroheizung - Einbau Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen aufgestellt), Ass-Nr. 411a, GS-Nr. 1055,
Finanzen
die gesamte Gemeindeverwaltung.Die Abteilung Finanzen begleitet und koordiniert den Budgetprozess, erstellt die Jahresrechnung und den Finanzplan der Gemeinde und ist zuständig für eine transparente Darstellung
Praxisausbildung
dazugehörenden Begleitveranstaltungen. Im Studiengang Kindergarten/Unterstufe werden alle Praktika des ersten Studienjahrs im Kindergarten absolviert. Im zweiten Jahr finden die Praktika unter einem fachlichen
Migrationsrecht
der Sozialhilfe verstrichene Zeitraum zu kurz, um eine nachhaltige wirtschaftliche Integration als erstellt zu betrachten (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2021.00816 vom 2. Februar

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