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Verwaltungspraxis
werden. Dasselbe gilt für Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ, welcher eine Einschränkung des freien Zugangs vorsieht, wenn damit die freie Meinungs- und Willensbildung der Behörde beeinträchtigt wird. Zweck beider Be Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, a.a.O., S. 23). Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz der freien Meinungsbildung der Behörden. Sie sollen vor äusserem Druck geschützt werden, den die Gewährung des
Update Bildungspolitik – November 2024
Einfach auf dem Laufenden über die Zuger Bildungspolitik. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise / Sicherheit Zurzeit sind rund 440 Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichti
Update Bildungspolitik – Mai bis Mitte Juni 2024
l von Entwicklungsprojekten werden. Die Kontextsteuerung soll den Schulen in der Umsetzung mehr Freiraum geben. Die SK beschliesst, dass der Entwurf in der vorliegenden Form in die Kollegien zur Anhörung
Update Bildungspolitik – März 2024
findet eine Nachhaltigkeitswoche unter dem Titel «Lebens(t)räume» statt, für die Lehrpersonen auf freiwilliger Basis Angebote für ihre Klassen erstellen. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit der Pilotwoche Politik
Informationen aus dem Rathaus Dezember 2016
05.2017 Gemeindeversammlung Freitag 18.08.2017 Dorffest Samstag 19.08.2017 Dorffest Mittwoch 13.09.2017 Unternehmerapéro Freitag 22.09.2017 Jungbürgerfeier
§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
werden. Dasselbe gilt für Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ, welcher eine Einschränkung des freien Zugangs vorsieht, wenn damit die freie Meinungs- und Willensbildung der Behörde beeinträchtigt wird. Zweck beider Be Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, a.a.O., S. 23). Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz der freien Meinungsbildung der Behörden. Sie sollen vor äusserem Druck geschützt werden, den die Gewährung des
Öffentlichkeitsprinzip
werden. Dasselbe gilt für Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ, welcher eine Einschränkung des freien Zugangs vorsieht, wenn damit die freie Meinungs- und Willensbildung der Behörde beeinträchtigt wird. Zweck beider Be Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, a.a.O., S. 23). Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz der freien Meinungsbildung der Behörden. Sie sollen vor äusserem Druck geschützt werden, den die Gewährung des
Zwei überzeugende Siegerprojekte für ein gemeinsames Zentrum
Mit dem Abschluss der Wettbewerbe neues Zentrum Dorfmatt der Gemeinde Risch und dem Neubau Bahnhof Süd von SBB Immobilien ist ein weiterer Meilenstein in der Neugestaltung des Zentrums von Rotkreuz e
ABC der Schulen Risch
rperson in Absprache mit den Eltern und dem Kind fürs Lernatelier vorgeschlagen. Dies ist ein freiwilliges Zusatzangebot innerhalb der regulären Unterrichtszeit. Logopädie-, Legasthenie- und Dyskalk 11:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr 12:00 - 18:00 Uhr Samstag 10:00 - 13:00 Uhr Ferienöffnungszeiten: Montag - Freitag 15.30 - 18.00 Uhr Samstag die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen. Die Erziehungsberechtigten mit berechtigten Kindern für den Kindergarten
Erbschaftsamt
dieses Erben bei der Teilung mitzuwirken (Art. 609 ZGB). In den übrigen Fällen gilt das Prinzip der freien privaten Teilung durch die Erben (Art. 607 Abs. 2 ZGB). Die Erbteilung wird vollzogen durch:

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