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Verwaltungspraxis
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werden. Dasselbe gilt für Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ, welcher eine Einschränkung des freien Zugangs vorsieht, wenn damit die freie Meinungs- und Willensbildung der Behörde beeinträchtigt wird. Zweck beider Be Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, a.a.O., S. 23). Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz der freien Meinungsbildung der Behörden. Sie sollen vor äusserem Druck geschützt werden, den die Gewährung des
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Update Bildungspolitik – November 2024
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Einfach auf dem Laufenden über die Zuger Bildungspolitik. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise / Sicherheit
Zurzeit sind rund 440 Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichti
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Update Bildungspolitik – Mai bis Mitte Juni 2024
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l von Entwicklungsprojekten werden. Die Kontextsteuerung soll den Schulen in der Umsetzung mehr Freiraum geben. Die SK beschliesst, dass der Entwurf in der vorliegenden Form in die Kollegien zur Anhörung
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Update Bildungspolitik – März 2024
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findet eine Nachhaltigkeitswoche unter dem Titel «Lebens(t)räume» statt, für die Lehrpersonen auf freiwilliger Basis Angebote für ihre Klassen erstellen. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit der Pilotwoche Politik
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Informationen aus dem Rathaus Dezember 2016
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05.2017
Gemeindeversammlung
Freitag
18.08.2017
Dorffest
Samstag
19.08.2017
Dorffest
Mittwoch
13.09.2017
Unternehmerapéro
Freitag
22.09.2017
Jungbürgerfeier
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§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
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werden. Dasselbe gilt für Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ, welcher eine Einschränkung des freien Zugangs vorsieht, wenn damit die freie Meinungs- und Willensbildung der Behörde beeinträchtigt wird. Zweck beider Be Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, a.a.O., S. 23). Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz der freien Meinungsbildung der Behörden. Sie sollen vor äusserem Druck geschützt werden, den die Gewährung des
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Öffentlichkeitsprinzip
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werden. Dasselbe gilt für Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ, welcher eine Einschränkung des freien Zugangs vorsieht, wenn damit die freie Meinungs- und Willensbildung der Behörde beeinträchtigt wird. Zweck beider Be Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, a.a.O., S. 23). Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz der freien Meinungsbildung der Behörden. Sie sollen vor äusserem Druck geschützt werden, den die Gewährung des
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Zwei überzeugende Siegerprojekte für ein gemeinsames Zentrum
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Mit dem Abschluss der Wettbewerbe neues Zentrum Dorfmatt der Gemeinde Risch und dem Neubau Bahnhof Süd von SBB Immobilien ist ein weiterer Meilenstein in der Neugestaltung des Zentrums von Rotkreuz e
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ABC der Schulen Risch
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rperson in Absprache mit den Eltern und dem Kind fürs Lernatelier vorgeschlagen. Dies ist ein freiwilliges Zusatzangebot innerhalb der regulären Unterrichtszeit.
Logopädie-, Legasthenie- und Dyskalk 11:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 11:00 Uhr
12:00 - 18:00 Uhr
Samstag
10:00 - 13:00 Uhr
Ferienöffnungszeiten:
Montag - Freitag
15.30 - 18.00 Uhr
Samstag die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen.
Die Erziehungsberechtigten mit berechtigten Kindern für den Kindergarten
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Erbschaftsamt
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dieses Erben bei der Teilung mitzuwirken (Art. 609 ZGB). In den übrigen Fällen gilt das Prinzip der freien privaten Teilung durch die Erben (Art. 607 Abs. 2 ZGB). Die Erbteilung wird vollzogen durch: