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Revision des Gesetzes über den Feuerschutz: Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe
6. Dezember 2013 Der Feuerwehrdienst soll künftig freiwillig erfolgen. Wer keinen Dienst absolviert, soll auch keine Ersatzabgabe leisten müssen. Mit der Teilrevision des Feuerschutzgesetzes setzt der
Beilage 1: Entwurf zur Stellungnahme der KdK vom 14. Juli 2017
Beilage 1 zur Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkomm
Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Sehr geehrte Damen und Herren Die vorliegende Gesetzesänderung zur Finanzierung der Vorbereitungskurse begrüssen wir prinzipiell, da sie
Vernehmlassung zum Entwurf der Konferenz der Kantonsregierungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
Konferenz der Kantonsregierungen KdK Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Generalsekretärin Mit Schreiben vom 30. Juni 2017 haben Sie die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassung
Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Mit Schreiben vom 30. August 2017 haben Sie uns zur Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Inkassohilfe
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartemen
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 18. Juli 2018 haben Sie die Kantonsregierungen ei
Vernehmlassung betreffend Freizügigkeit und einer möglichen Inländerdiskriminierung von Notarinnen und Notaren
Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrter Herr Direktor  Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 25. März 2013, mit dem Sie uns einladen, zur oben erwähnten Angelegenheit Stel
Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches (Änderungen des Sanktionenrechts)
bedingte Freiheitsstrafe kann mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Artikel 106 verbunden werden. 2. Art. 79a Abs. 1 E-StGB sei wie folgt zu ändern: Eine Freiheitsstrafe von nicht vollzogen werden. 3. Art. 79b Abs. 1 Bst. a E-StGB ist wie folgt zu ändern: a. des Vollzugs einer Freiheitsstrafe von einem bis zu sechs Monaten oder Begründung siehe Download.
Anpassung der Stundentafeln im Kanton Zug aufgrund der Einführung des Lehrplans 21
12. Dezember 2016 Im Mai 2006 beschlossen die 21 Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Deutschschweiz (D-EDK), einen gemeinsamen Lehrplan zu schaffen, um die Ziele des Unterrichts an der Volkss

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