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Art. 2 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1, 2 und 2quater Covid-19 Verordnung Erwerbsausfall (Stand 28. Mai 2021); Art. 11 Abs. 1 EOG; Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 lit. b EOV
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Das Gericht weicht davon also nicht ohne triftigen Grund ab, wenn sie eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben darstellen. Insofern wird Erwerbsausfall für sinngemäss anwendbar erklärten EOV gar widerspricht, so dass ihnen auch aus diesem Grund die Anwendung versagt werden muss (oben E. 3.1.2). 5. Nach dem Dargelegten sind die Einspracheentscheide 2021 81 (betreffend A.) und S 2021 82 (betreffend B.) liegt im Wesentlichen derselbe Sachverhalt zu Grunde und es stellen sich dieselben Rechtsfragen; betroffen ist in beiden Verfahren dieselbe Gegenpartei
Schule und Recht – Noten und Handy
Massnahme führen. Beim Nichterscheinen zu einer (Nach-)Prüfung stellt sich die Frage, ob es dafür einen Grund gibt. Fehlt die Schülerin oder der Schüler aufgrund einer begründeten Krankheit, so darf (selbst wenn Praxis im Kanton Zug etabliert und ist akzeptiert. Ebenso wichtig ist die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen unter Berücksichtigung des Einzelfalles. Die von uns gelieferten Antworten sind häufig eine Kombination gestellten Fragen gibt es – je nach Fall – nicht nur eine korrekte Antwort. Wo die gesetzliche Grundlage keine detaillierte Lösung bereithält, existiert möglicherweise ein Präjudiz aus der Rechtsprechung
Lernbericht
Der Lernbericht wird auf gewöhnlichem Papier, nicht auf Zeugnispapier, gedruckt.  Grund für Lernzielanpassung Der Grund für die vorübergehende oder überdauernde Lernzielanpassung ist neu auf dem Lernbericht
Bemerkungen
Ersatzangebot oder Begleitetes Studium oder Wahlfach anstelle von Französisch oder Englisch Der Grund für längere Absenzen sowie Ein- und Austritte während des Schuljahres werden vermerkt. Bemerkungen bei der überfachlichen Kompetenz erfasst. Vorübergehende, überdauernde Lernzielanpassungen Der Grund für die vorübergehende oder überdauernde Lernzielanpassung ist auf dem Lernbericht festgehalten. Ob
2015 - 2019
als neuer Gemeinderat gewählt. Am 13. April kam es im Kellergeschoss des Schulhauses Matten auf Grund eines technischen Defekts zu einer starken Rauchentwicklung. Die ausgerückte Feuerwehr Hünenberg konnte Objekte. Am 13. Dezember erhielten die Schulen Hünenberg in Bern den Schweizer Schulpreis 2017 auf Grund ihres erfolgreichen Prozesses im Change-Management im Zusammenhang mit der Einführung des altersd
2005 - 2009
die aufwändige Restauration der Wandbilder aus dem 16. Jahrhundert abgeschlossen werden konnte. Auf Grund der Revision des Polizeirechtes sind die Gemeinden seit Anfang 2008 neu für Ruhe und Ordnung zuständig Hünenbergern die Siedlungsentwicklung, die Umweltqualität sowie die Verkehrsbelastung/Sicherheit. Auf Grund der Resultate stellte der Gemeinderat vor allem Handlungsbedarf in der Kommunikation nach aussen fest:
#04: 09. März 2013, Fehlalarm einer BMA im Bösch
im Bösch Datum Samstag, 9. März 2013 Grund Ein Aussenmelder einer Brandmeldeanlage auf einer Rampe eines Gewerbebetriebes löste ohne erkennbaren Grund einen Fehlalaram aus. Der Betreiber war bereits
C 1159 – Früheste Urkunde mit Nennung von Risch
Göslikon. Ein weiteres im Staatsarchiv Aargau aufbewahrtes Dokument, die «Acta Murensia», das auf Grund des Wasserzeichens des verwendeten Papiers aus der Zeit um 1400 stammt und eine Abschrift einer um Eintritt seiner Tochter Hazecha nur einen Teil seines Kirchenbesitzes an das Kloster Muri ab. Auf Grund archäologischer Ausgrabungen ist die älteste Kirche von Risch am gleichen Standort um die Zeit 700/750
2012: Regierungsrat
Wärmepumpe verursacht wahrnehmbare Lärmimmissionen, die auch in der Nachbarschaft hörbar sind. Besteht Grund zur Annahme einer Umweltbeeinträchtigung , muss diese im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens auf bestimmte Grundbauordnung zwingend von Gesetzes wegen zuweisen muss. Dies kann geschehen, indem in der entsprechenden Norm selbst die Grundmasse festgelegt werden oder durch Verweisung auf die Grundmasse einer für die Einschränkung von Grundrechten eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Duldungspflicht ist in § 32c Abs. 1 PBG vorgeschrieben, womit eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Das von Art. 36
2011: Regierungsrat
t gemäss Art. 8 Abs. 1 BV, wenn er rechtliche Unterscheidungen trifft, für die ein vernünftiger Grund in den zu regelnden Verhältnissen nicht ersichtlich ist, oder Unterscheidungen unterlässt, die sich einer bestehenden Garage" bzw. deren "Ersatzbaute", da bisher lediglich ein Schopf mit ungenügender Grundmasse sowie ungeeigneter Türe für Fahrzeuge bestanden habe. Der Gemeinderat gehe offensichtlich und bewusst finden zahlreiche Veranstaltungen darauf statt. Für die Benützung der Anlagen und des öffentlichen Grundes für Anlässe und Veranstaltungen ist im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs eine Bewilligung

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