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Art. 714 OR – Nichtigkeit von Verwaltungsratsbeschlüssen
Regeste: Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der
Art. 8 Abs. 3 BV, Art. 17 Abs. 1 und 43 Abs. 1 ATSG, Art. 87 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 IVV
begründungs- und auslegungspflichtig. Die Auslegung hat nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Garantien – etwa zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – zu erfolgen. 2 nach Ende der Schwangerschaft mit der Geburt der zweiten Tochter im Mai 2021) keine tragfähige Grundlage mehr dar zur Beurteilung der Einschränkungen der Versicherten im Haushalt. Erst recht lässt sich
§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet, notwendig und dem Betroffenen zumutbar sein. Ein Grundrechtseingriff ist namentlich dann unverhältnismässig, wenn eine ebenso geeignete mildere Anordnung für den gewisse Allgemeingültigkeit erheben zu können. Schliesslich gilt auch für Denkmalschutzmassnahmen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Danach müssen staatliche Hoheitsakte für das Erreichen eines im übergeordneten
Denkmalschutz
öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet, notwendig und dem Betroffenen zumutbar sein. Ein Grundrechtseingriff ist namentlich dann unverhältnismässig, wenn eine ebenso geeignete mildere Anordnung für den gewisse Allgemeingültigkeit erheben zu können. Schliesslich gilt auch für Denkmalschutzmassnahmen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Danach müssen staatliche Hoheitsakte für das Erreichen eines im übergeordneten
Vernissage Denkmaljournal Nr. 2 – Im Dialog über gebaute «Geschichte(n)»
Vernissage Publikation Denkmalpflege Nach der gelungenen Lancierung des Denkmaljournals im vergangenen Jahr ist die Ausgabe 2023 parat. Das Journal präsentiert erneut aktuelle Sanierungsprojekte aus
Update Bildungspolitik – Januar / Februar 2023
·Zur Verfügungstellung von Wohnraum resp. Übernahme der Wohnkosten Finanzierung des täglichen Grundbedarfs (Lebensmittel etc.) Übernahme Gesundheitskosten (obligatorische Krankenversicherung, Franchise
Umfahrung nimmt weiter Fahrt auf
ger aus Richtung Autobahn – ist bereits sichtbar. Beim Knoten Duggeli starten Anfang Mai 2023 grundlegende Vorarbeiten: die Errichtung des Installationsplatzes Stumpen inklusive dessen Medienerschliessung
Update Bildungspolitik – April 2023
Update Zuger Bildungspolitik April 2023 Kantonsrat Keine Sitzung im April Schulkommission der Mittelschulen Keine Sitzung im April Bildungsrat Sitzung vom 5.4.23 Vor dem Hintergrund der tei
Foto-Anforderungen
Format, Farbe, Position, Kriterien für die Bildaufnahme, Foto-Anforderungen  Fotoautomat beim Haupteingang Kriterien für die Bildaufnahme Format Ideale Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand) is
Familienrecht
Basler Kommentar gehe der Gesetzgeber bei der Interpretation von Art. 25. Abs. 1 ZGB nämlich vom Grundsatz eines abgeleiteten Wohnsitzes aus: Stehe das Kind unter der elterlichen Sorge beider Eltern und

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