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Art. 714 OR – Nichtigkeit von Verwaltungsratsbeschlüssen
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Regeste:
Es liegt in der Kompetenz des Vorsitzenden, eine Verwaltungsratssitzung abzubrechen und formell zu beenden, sofern eine ordnungsgemässe Durchführung nicht sichergestellt werden kann. Der
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Art. 8 Abs. 3 BV, Art. 17 Abs. 1 und 43 Abs. 1 ATSG, Art. 87 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 IVV
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begründungs- und auslegungspflichtig. Die Auslegung hat nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Garantien – etwa zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – zu erfolgen.
2 nach Ende der Schwangerschaft mit der Geburt der zweiten Tochter im Mai 2021) keine tragfähige Grundlage mehr dar zur Beurteilung der Einschränkungen der Versicherten im Haushalt. Erst recht lässt sich
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§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
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öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet, notwendig und dem Betroffenen zumutbar sein. Ein Grundrechtseingriff ist namentlich dann unverhältnismässig, wenn eine ebenso geeignete mildere Anordnung für den gewisse Allgemeingültigkeit erheben zu können. Schliesslich gilt auch für Denkmalschutzmassnahmen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Danach müssen staatliche Hoheitsakte für das Erreichen eines im übergeordneten
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Denkmalschutz
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öffentlichen Interesse liegenden Zieles geeignet, notwendig und dem Betroffenen zumutbar sein. Ein Grundrechtseingriff ist namentlich dann unverhältnismässig, wenn eine ebenso geeignete mildere Anordnung für den gewisse Allgemeingültigkeit erheben zu können. Schliesslich gilt auch für Denkmalschutzmassnahmen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Danach müssen staatliche Hoheitsakte für das Erreichen eines im übergeordneten
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Vernissage Denkmaljournal Nr. 2 – Im Dialog über gebaute «Geschichte(n)»
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Vernissage Publikation Denkmalpflege Nach der gelungenen Lancierung des Denkmaljournals im vergangenen Jahr ist die Ausgabe 2023 parat. Das Journal präsentiert erneut aktuelle Sanierungsprojekte aus
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Update Bildungspolitik – Januar / Februar 2023
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·Zur Verfügungstellung von Wohnraum resp. Übernahme der Wohnkosten
Finanzierung des täglichen Grundbedarfs (Lebensmittel etc.)
Übernahme Gesundheitskosten (obligatorische Krankenversicherung, Franchise
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Umfahrung nimmt weiter Fahrt auf
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ger aus Richtung Autobahn – ist bereits sichtbar. Beim Knoten Duggeli starten Anfang Mai 2023 grundlegende Vorarbeiten: die Errichtung des Installationsplatzes Stumpen inklusive dessen Medienerschliessung
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Update Bildungspolitik – April 2023
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Update Zuger Bildungspolitik April 2023 Kantonsrat Keine Sitzung im April
Schulkommission der Mittelschulen Keine Sitzung im April
Bildungsrat Sitzung vom 5.4.23
Vor dem Hintergrund der tei
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Foto-Anforderungen
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Format, Farbe, Position, Kriterien für die Bildaufnahme, Foto-Anforderungen Fotoautomat beim Haupteingang
Kriterien für die Bildaufnahme
Format
Ideale Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand) is
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Familienrecht
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Basler Kommentar gehe der Gesetzgeber bei der Interpretation von Art. 25. Abs. 1 ZGB nämlich vom Grundsatz eines abgeleiteten Wohnsitzes aus: Stehe das Kind unter der elterlichen Sorge beider Eltern und