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Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Enteignungsverfahren sowie der Verordnung über die Entschädigungen der eidgenössischen Schätzungskommission
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Sehr geehrter Herr Generalsekretär Thurnherr Sehr geehrte Damen und Herren Der Bund plant die Totalrevision der Verordnung übe
Vernehmlassung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (AZG)
Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüssen wir die vorgeschlagenen Änderungen, der Schritt zur Flexibilisierung
09.477 s Pa.Iv. Fournier. Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung
zu ergänzen: "Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Kataster der belasteten Standorte ist im Grundbuch anzumerken." Begründung siehe Download.
Gesamtrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF
Antwort an die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 6. Januar 2014 hat die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) im Auftrag der Bau-
Änderung Sozialhilfegesetz (SHG)
zu geben. Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis 30. Juni 2011 zu der neuen rechtlichen Grundlage Stellung zu nehmen. Direktion des Innern / Kantonales Sozialamt Kontakt: Direktion des Innern
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
Bundesamt für Gesundheit Sehr geehrter Herr Direktor Sehr geehrte Damen und Herren Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) danken wir Ihn
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten
Teilrevision des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1): Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation
Entwurf des Ausführungserlasses zum revidierten Bürgerrechtsgesetz (Bürgerrechtsverordnung)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 21. August 2015 (eingegangen am 25. August 2015) haben Sie uns ein
11.449 Parlamentarische Initiative. Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen
dass die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) dem Grundbuchamt nicht nur Mitteilung betreffend betroffene Personen macht, die Grundeigentum haben, sondern auch bezüglich Personen, die an einem be Mitwirkungsverhältnisses erwähnt wird. 5.  Es sei als neue Ziffer in Art. 26 Abs. 1 lit. c der Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (GBV, SR 211.432.1) aufzunehmen, dass die Anmerkungen betreffend Massnahmen
11.439 s Pa. Iv. Ergänzende Übergangsbestimmungen zur Einführung der Spitalfinanzierung (SGK-SR)
Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte Mit Schreiben vom 16. Mai 2011 laden Sie uns ein, eine Vernehmlassung zur eingangs bezeichneten Kommissionsin

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