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Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Enteignungsverfahren sowie der Verordnung über die Entschädigungen der eidgenössischen Schätzungskommission
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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Sehr geehrter Herr Generalsekretär Thurnherr
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bund plant die Totalrevision der Verordnung übe
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Vernehmlassung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (AZG)
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Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüssen wir die vorgeschlagenen Änderungen, der Schritt zur Flexibilisierung
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09.477 s Pa.Iv. Fournier. Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung
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zu ergänzen: "Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Kataster der belasteten Standorte ist im Grundbuch anzumerken." Begründung siehe Download.
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Gesamtrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF
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Antwort an die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 6. Januar 2014 hat die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) im Auftrag der Bau-
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Änderung Sozialhilfegesetz (SHG)
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zu geben. Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis 30. Juni 2011 zu der neuen rechtlichen Grundlage Stellung zu nehmen. Direktion des Innern / Kantonales Sozialamt Kontakt: Direktion des Innern
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)
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Bundesamt für Gesundheit Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Damen und Herren
Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) danken wir Ihn
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Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten
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Teilrevision des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1): Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation
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Entwurf des Ausführungserlasses zum revidierten Bürgerrechtsgesetz (Bürgerrechtsverordnung)
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 21. August 2015 (eingegangen am 25. August 2015) haben Sie uns ein
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11.449 Parlamentarische Initiative. Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen
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dass die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) dem Grundbuchamt nicht nur Mitteilung betreffend betroffene Personen macht, die Grundeigentum haben, sondern auch bezüglich Personen, die an einem be Mitwirkungsverhältnisses erwähnt wird.
5. Es sei als neue Ziffer in Art. 26 Abs. 1 lit. c der Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (GBV, SR 211.432.1) aufzunehmen, dass die Anmerkungen betreffend Massnahmen
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11.439 s Pa. Iv. Ergänzende Übergangsbestimmungen zur Einführung der Spitalfinanzierung (SGK-SR)
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Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte Mit Schreiben vom 16. Mai 2011 laden Sie uns ein, eine Vernehmlassung zur eingangs bezeichneten Kommissionsin