-
08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung
-
Ergänzung der Strafprozessordnung dem Bundesparlament vorzulegen; 2. Art. 298a - d VE-StPO dem Grundsatz nach, beantragen Ihnen jedoch, a. den Begriff "Fahndung" zu überdenken, b. in Art. 298b Abs. 2
-
Änderung der Waldverordnung im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes
-
Bundesamt für Umwelt BAFU Sehr geehrte Frau Direktorin a.i.
Mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) u.a. den Kanton Zug eingeladen, zur geplanten Änderung der Verordnu
-
Bundesgesetz über die Informationssicherheit
-
Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat uns mit Schreiben vom 26. März 201
-
Agrarpolitik 2014 - 2017
-
Antwort an den Bund Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 23. März 2011 laden Sie die Kantonsregierungen zu obengenanntem Betreff zur Stellungnahme ein. Gerne lassen wir uns wie folgt vern
-
Bericht und Antrag Regierungsrat aus 1. Lesung vom 10.05.2016
-
Teilrevision des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1): Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation
-
Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug
-
12. Oktober 2015 Der Regierungsrat schickt den Entwurf der Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug inklusive des Berichts in die Vernehmlassung.
Aufgrund de
-
Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer
-
Eidgenössisches Finanzdepartement Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über
-
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362)
-
Eidg. Finanzdepartement Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. Juni 2014 haben Sie uns eingeladen, bis am 26. September 2014 zur Teilrevision des Mehrwe
-
Bundesgesetz und Verordnung über Zweitwohnungen
-
gerecht werden. Der nun vorliegende Gesetzes- sowie der Verordnungsentwurf stellen dafür eine gute Grundlage dar. Aus Sicht des Regierungsrats des Kantons Zug sind jedoch gewisse Anpassungen notwendig. Wir
-
Änderung des Güterkontrollgesetzes
-
der Bundesrat zusätzlich zu Art. 184 Abs. 3 BV auch noch im Güterkontrollgesetz eine gesetzliche Grundlage schaffen will für die Verweigerung von Bewilligungen, wenn es die Wahrung wesentlicher Interessen