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Gewerbe-Parkkarte
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Werkstatt oder Materiallager zur unmittelbaren Berufsausübung dringend benötigen und auf öffentlichem Grund nicht gesetzeskonform parkieren können und/oder aus der gleichen Notwendigkeit heraus Fahrverbotsbereiche
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Update Bildungspolitik – September und Oktober 2023
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zu verachten. Solche Notfall-Programme können auch bei anderen Gelegenheiten zum Einsatz kommen.
Grund für die Schulschliessungen im Falle eines solchen Szenarios: während einem Blackout ist es am sichersten ierungsauftrag Überarbeitung Übertritt Langzeitgymnasium beschlossen. Der POI ist eine interne Grundlage für die Konzepterarbeitung. Wichtig im Prozess ist die externe Vernehmlassung nach der 1. Lesung
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Business Lunches
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Kanton? Diesen Fragen wollen wir mit einem Inputreferat und einer Expertenrunde aus Praktikern auf den Grund gehen.
Flyer
Präsentation "Vorstellung Suchtberatung", J. Halter
Boris B. Quednow 2016
"Berufswahl, Berufseinstieg und Motivation"
Mit dem Beginn einer beruflichen Grundbildung eröffnet sich eine neue Welt. Die Lernenden befinden sich erstmals unter Erwachsenen, sie erlernen
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Update Bildungspolitik – März 2023
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Schuleinstellung.
Berufliche Grundbildung (BGB)
Die BGB hat von 2014-2019 im Verhältnis anteilsmässig verloren. (Abb. 122)
Kantonaler Anteil der beruflichen Grundbildung beim Übertritt in die Sek II: em Schweiz und dessen Leistungsfähigkeit über alle Bildungsstufen hinweg. Er ist eine zentrale Grundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung des Bildungssystems Schweiz von der Primar- bis zur Hoc
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Update Bildungspolitik – Mai bis Mitte Juni 2023
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Zuger Bildungspolitik im Ticker Kanton Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine Die konferenzielle Anhörung zur Verlängerung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beschulung schulpflic
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Gebäudeunterhaltskosten
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denkmalpflegerischer Arbeiten sofern:
es sich um denkmalpflegerische Arbeiten handelt,
diese auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden,
die Vornahme im Einvernehmen mit den Behörden oder
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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im Gesetzgebungsprozess erfolglos bemüht hatten. Diese Besserstellung würde zudem ohne sachlichen Grund erfolgen, nur weil es sich um einen Innominatvertrag handelt, was die selektive Anwendung untersc einem anderen Ort wieder neu anfielen. Zweifellos ginge es jedoch nicht an, hier ohne gesetzliche Grundlage und unter alleiniger Berufung auf die gleiche oder ähnliche Interessenlage eine nicht abdingbare
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Vertragsrecht
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im Gesetzgebungsprozess erfolglos bemüht hatten. Diese Besserstellung würde zudem ohne sachlichen Grund erfolgen, nur weil es sich um einen Innominatvertrag handelt, was die selektive Anwendung untersc einem anderen Ort wieder neu anfielen. Zweifellos ginge es jedoch nicht an, hier ohne gesetzliche Grundlage und unter alleiniger Berufung auf die gleiche oder ähnliche Interessenlage eine nicht abdingbare
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Ergänzungsleistungen
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Erwachsener ohne Gesundheitsschaden auf keinerlei Unterstützung mehr angewiesen wäre. Aus diesem Grund mache er als Kostenersatz nach § 16 Abs. 2 ELKV den mutmasslichen Erwerbsausfall seiner Mutter von ngsregelung entsprechend § 14 ELKV zur Anwendung bringen wolle, sehe doch § 16 Abs. 2 ELKV als Grundlage für den Umfang der Leistungspflicht ausdrücklich die Höhe des Erwerbsausfalls und nicht einen Tarif
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Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
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Erwachsener ohne Gesundheitsschaden auf keinerlei Unterstützung mehr angewiesen wäre. Aus diesem Grund mache er als Kostenersatz nach § 16 Abs. 2 ELKV den mutmasslichen Erwerbsausfall seiner Mutter von ngsregelung entsprechend § 14 ELKV zur Anwendung bringen wolle, sehe doch § 16 Abs. 2 ELKV als Grundlage für den Umfang der Leistungspflicht ausdrücklich die Höhe des Erwerbsausfalls und nicht einen Tarif