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Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht
Aufdeckung anzuwenden, sofern sich die Ausgangslage des jeweiligen Unternehmens wirtschaftlich nicht grundlegend verändert hat. Gesetzlich ist nun präzisiert, dass steuerlich auch über einzelne Funktionen
Erläuterungen zu § 59 c - Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht
Aufdeckung anzuwenden, sofern sich die Ausgangslage des jeweiligen Unternehmens wirtschaftlich nicht grundlegend verändert hat. Gesetzlich ist nun präzisiert, dass steuerlich auch über einzelne Funktionen
Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Gemäss § 59a StG können Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden F&E-Aufwendungen basieren, mit einer Ermässigung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbez
Entlastungsbegrenzung
Ermässigungen aufgrund der Patentbox, des F&E-Zusatzabzugs und den Abschreibungen auf aufgedeckten stillen Reserven gemäss § 240a StG sind nur für Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuer, nicht aber fü
Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung
Ermässigungen aufgrund der Patentbox, des F&E-Zusatzabzugs und den Abschreibungen auf aufgedeckten stillen Reserven gemäss § 240a StG sind nur für Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuer, nicht aber fü
Öffentliche Vernehmlassung Räumliche Strategie 2040
ion abgeschlossen werden. Die Räumliche Strategie 2040 sowie die vier Grundlagenkonzepte bilden nun die Grundlagen für die Phase 2 der Ortsplanungsrevision, in der die grundeigentümerverbindlichen I zuhanden des Gemeinderates einreichen. Die Räumliche Strategie 2040 basiert auf den vier Grundlagenberichten Orts- und Quartieranalyse, Konzept öffentliche Bauten und Anlagen, Landschaftsentwicklungskonzept Vernehmlassung zur Verständlichkeit ebenfalls auf. Interessierte durften sich auch zu den vier Grundlagenberichten äussern. Für das bessere Verständnis der öffentlichen Vernehmlassung zur Räumlichen Strategie
Update Bildungspolitik – April 2021
abzeichnende Lockerungen flexibel reagieren  können. Früheste Umsetzung: nach Auffahrt. Geltende Grundlagen Covid-19-Verordnung besondere Lage (vom 19. Juni 2020 (Stand am 19. April 2021): https://www

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