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Aktuelles
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Traditionelles Schneesportlager der Grundbildung ein voller Erfolg in der Aletscharena!
Auch dieses Jahr fand das traditionelle Schneesportlager der KBZ Grundbildung in der Aletscharena in Fiesch statt
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Gründen, Umstrukturieren, Auflösen
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Wichtige und nützliche Information für Leute, die ein Unternehmen gründen möchten. Wichtige und nützliche Information für Personen, die ein Unternehmen gründen wollen, finden Sie unter www.gruenden.
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Geschichte
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Geschichte der PH Zug Lehrerinnen und Lehrer werden seit 1880 am Standort St. Michael Zug ausgebildet. Die heutige PH Zug gibt es seit dem 1. August 2013.
1872
Das Knabenpensionat St.
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Youngpreneurs
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aufbauen? Mit dem externen Kursformat von Youngpreneurs können motivierte GIBZ-Lernende aus der Grundbildung sowie BM2-Lernende das unternehmerische Denken und Handeln anhand der eigenen Projektidee schärfen
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Wirtschaft
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Wirtschaftsstandort Risch Wirtschaft findet in Risch zu einem wesentlichen Teil im Industriegebiet von Rotkreuz statt (nordöstlich des Bahnhofs von Rotkreuz). Risch verfügt über eine der schweizweit
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Schule digital: KI hilft den Lehrpersonen
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Lehrperson aus einem Bilderbuchtext mit wenigen Klicks einen Podcast erstellen lassen. Auf der Grundlage des Transkripts, das von der Lehrperson angepasst werden kann, kann KI weitere Unterrichtmaterialien
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Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
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Attraktiv, sichtbar, relevant: Im Kanton Zug werden die Fachgruppen weiterentwickelt. 2022 wurde eine Auslegeordnung erstellt, um die Fachgruppen weiter zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit u
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG
Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
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Steuern (Nichteintreten auf Einsprache zufolge Verspätung)
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG
Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
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Zivilrecht
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überdies oft erst im Endentscheid auferlegt werde, genüge es, wenn die Gesellschaft entweder bloss im Grundsatz zur Übernahme der Kosten verpflichtet werde oder wenn die Grundsätze der Honorierung festgelegt BGE 138 III 294 E. 3.3.1) festgelegt wird, genügt es, wenn die Gesellschaft entweder bloss im Grundsatz zur Übernahme der Kosten verpflichtet wird oder wenn die Grundsätze der Honorierung festgelegt werden November 2020 E. 3.3.7, je m.w.H.).
9. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass vorliegend keine Grundlage (Norm oder Entscheid) besteht, wonach der Organisationsmängelrichter das Sachwalterhonorar der