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3. Übertritt vom Gymnasium an die FMS Zug
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Übertritt vom Gymnasium an die FMS Zug Der Übertritt in eine erste, zweite oder dritte Klasse der FMS Zug aus einer höheren Klasse der Kantonsschule oder des Kurzzeitgymnasiums ist möglich und wird i
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Update Bildungspolitik – September und Oktober 2024
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Zuger Bildungspolitik im Fokus. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise Medienmittelung der Direktion des Innern vom 18.10.: Der Kanton Zug benötigt rund 1000 zusätzliche Unterbringungsplätze fü
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Umgang mit herausforderndem Verhalten
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Ein Einblick in die aktuelle Überarbeitung des kantonalen Konzepts Sonderpädagogik (KOSO). Das kantonale Konzept Sonderpädagogik wird aktuell überarbeitet. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung ist der U
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Beglaubigungen
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Beglaubigungen Unterschriften (telefonische Vorankündigung notwendig, 041 554 25 25)
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf der Gemeinde Risch zu erscheinen
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Art. 51 Abs. 1 lit. a und lit. b AVIG, Art. 53 Abs. 1 AVIG
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Regeste:
Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG setzt im Sinne einer doppelten Kausalität voraus, dass die Nichteröffnung des Konkurses einzig durch das Fehlen der Bereitschaft der Gläubiger bedingt ist, die Ko
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Sozialversicherungsrecht
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Regeste:
Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG setzt im Sinne einer doppelten Kausalität voraus, dass die Nichteröffnung des Konkurses einzig durch das Fehlen der Bereitschaft der Gläubiger bedingt ist, die Ko
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Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
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Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
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Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
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Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
Art. 26 BV – Wenn Bauten oder Anlagen ohne Baubewilligung errichtet oder geändert wurden, muss die Behörde – bevor sie restitutorische Massnahmen einleitet – in einem ersten Schritt prüfen,
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Art. 6 VwVG; Art. 48 VwVG; § 41 Abs. 1 VRG
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Regeste:
– Die Parteistellung knüpft an die Rechtsmittelbefugnis bzw. Beschwerdeberechtigung nach § 41 Abs. 1 VRG an. Dementsprechend sind auch Dritte, die nicht Adressaten eines Entscheids sind, P