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3. Übertritt vom Gymnasium an die FMS Zug
Übertritt vom Gymnasium an die FMS Zug Der Übertritt in eine erste, zweite oder dritte Klasse der FMS Zug aus einer höheren Klasse der Kantonsschule oder des Kurzzeitgymnasiums ist möglich und wird i
Update Bildungspolitik – September und Oktober 2024
Zuger Bildungspolitik im Fokus. Krieg gegen die Ukraine / Flüchtlingskrise Medienmittelung der Direktion des Innern vom 18.10.: Der Kanton Zug benötigt rund 1000 zusätzliche Unterbringungsplätze fü
Umgang mit herausforderndem Verhalten
Ein Einblick in die aktuelle Überarbeitung des kantonalen Konzepts Sonderpädagogik (KOSO). Das kantonale Konzept Sonderpädagogik wird aktuell überarbeitet. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung ist der U
Beglaubigungen
Beglaubigungen Unterschriften (telefonische Vorankündigung notwendig, 041 554 25 25) Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf der Gemeinde Risch zu erscheinen
Art. 51 Abs. 1 lit. a und lit. b AVIG, Art. 53 Abs. 1 AVIG
Regeste: Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG setzt im Sinne einer doppelten Kausalität voraus, dass die Nichteröffnung des Konkurses einzig durch das Fehlen der Bereitschaft der Gläubiger bedingt ist, die Ko
Sozialversicherungsrecht
Regeste: Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG setzt im Sinne einer doppelten Kausalität voraus, dass die Nichteröffnung des Konkurses einzig durch das Fehlen der Bereitschaft der Gläubiger bedingt ist, die Ko
Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
Regeste: Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
Regeste: Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
Bau- und Planungsrecht
Regeste: Art. 26 BV – Wenn Bauten oder Anlagen ohne Baubewilligung errichtet oder geändert wurden, muss die Behörde – bevor sie restitutorische Massnahmen einleitet – in einem ersten Schritt prüfen,
Art. 6 VwVG; Art. 48 VwVG; § 41 Abs. 1 VRG
Regeste: – Die Parteistellung knüpft an die Rechtsmittelbefugnis bzw. Beschwerdeberechtigung nach § 41 Abs. 1 VRG an. Dementsprechend sind auch Dritte, die nicht Adressaten eines Entscheids sind, P

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