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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
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Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
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Sozialhilferecht
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Regeste:
Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
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§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
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Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§ 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
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Praktika in Anstellung
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Während Studium als Lehrperson arbeiten Bachelorstudierende der PH Zug können bereits während des Studiums als Lehrperson unterrichten. Im Rahmen bestimmter Praxiseinsätze können sie einer bezahlten
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Schmitt Britta
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Pädagogische Hochschule Zug britta.schmitt@phzg.ch +41 41 556 03 50 Dozentin Gitarre Ausbildung Arbeitsschwerpunkte
Klassische Gitarre
Liedbegleitung
Kammermusik
Berufsbiografie
Erwac
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Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
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Regeste:
Die Beschwerdeführerin hat unbestrittenermassen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der exakten Höhe des Invaliditätsgrade
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Ein Entscheid über vorsorgliche Massnahmen, der von einem funktionell unzuständigen Organ und in augenscheinlicher Verletzung der Ausstandsvorschriften ergangen ist, hat dessen Nichtigkeit
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§ 17 VRG
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Regeste:
– Die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme setzt voraus, dass dringliche Vorkehrungen nötig sind, um gefährdete Interessen zu schützen (Erw. II.1). Der rechtzeitige Beginn einer angestr
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§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
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Regeste:
Voraussetzungen für die Abtretung von Mutterschaftsbeiträgen an die Einwohnergemeinde X., welche Sozialhilfe an die Mutter bevorschusst (Erw. 6.1 und 6.2). Der Begriff der Abtretung, wie er