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Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
Sozialhilferecht
Regeste: Bei nicht kurzfristig realisierbaren Vermögenswerten ist die Gewährung eines Darlehens nicht zulässig, wenn es nicht zur Verbesserung der Situation, sondern zur weiteren Verschuldung führt.
§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
Regeste: § 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
Öffentlichkeitsprinzip
Regeste: § 12 Abs. 1 ÖffG – Erst wenn der rechtskräftige Bauentscheid über ein Strassensanierungsprojekt vorliegt, ist der administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG getroffen und kann Z
Praktika in Anstellung
Während Studium als Lehrperson arbeiten Bachelorstudierende der PH Zug können bereits während des Studiums als Lehrperson unterrichten. Im Rahmen bestimmter Praxiseinsätze können sie einer bezahlten
Schmitt Britta
Pädagogische Hochschule Zug britta.schmitt@phzg.ch +41 41 556 03 50 Dozentin Gitarre Ausbildung Arbeitsschwerpunkte Klassische Gitarre Liedbegleitung Kammermusik Berufsbiografie Erwac
Art. 28a IVG, Art. 34a Abs. 1 BVG
Regeste: Die Beschwerdeführerin hat unbestrittenermassen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der exakten Höhe des Invaliditätsgrade
Verfahrensrecht
Regeste: Ein Entscheid über vorsorgliche Massnahmen, der von einem funktionell unzuständigen Organ und in augenscheinlicher Verletzung der Ausstandsvorschriften ergangen ist, hat dessen Nichtigkeit
§ 17 VRG
Regeste: – Die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme setzt voraus, dass dringliche Vorkehrungen nötig sind, um gefährdete Interessen zu schützen (Erw. II.1). Der rechtzeitige Beginn einer angestr
§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
Regeste: Voraussetzungen für die Abtretung von Mutterschaftsbeiträgen an die Einwohnergemeinde X., welche Sozialhilfe an die Mutter bevorschusst (Erw. 6.1 und 6.2). Der Begriff der Abtretung, wie er

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