-
Anwaltsrecht
-
Regeste:
Art. 12 lit. a und j BGFA
Anwältinnen und Anwälte sind nach Art. 12 lit. j BGFA verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Anwaltsregister mitzuteilen
-
Rechtspflege
-
Regeste:
Art. 12 lit. a und j BGFA
Anwältinnen und Anwälte sind nach Art. 12 lit. j BGFA verpflichtet, der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Anwaltsregister mitzuteilen
-
§ 10b und § 13 BeurkG
-
Regeste:
– Die Urkundsperson ist verpflichtet, sich über die Handlungsfähigkeit einer Urkundspartei zu vergewissern, wenn sie diesbezüglich Zweifel hat. Beurkundet die Urkundsperson das Geschäft gl
-
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
-
Regeste:
Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG. – Das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte kann während der gesamten fünfjährigen Frist von Art. 8a Abs. 4 SchKG, mithin auch nach Ablauf der J
-
Neues Zentrum Dreilinden wird unterstützt
-
Die Trägerorganisationen haben das Projekt Neues Zentrum Dreilinden an insgesamt vier Informationsveranstaltungen mit knapp 300 Anwesenden detailliert vorgestellt. Die Trägerorganisationen haben das
-
Rahmenvertrag zwischen Classtime und Educa
-
Rahmenvertrag zwischen Classtime und Educa Classtime AG und Educa haben für die Schulen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein einen Rahmenvertrag für den Bezug von Schullizenzen unterzeichne
-
Bürgerrecht
-
Regeste:
Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
-
Art. 29 Abs. 2 BV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
-
Regeste:
Gemäss dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV und dem daraus fliessenden Grundsatz der Aktenführungpflicht sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich
-
Update Bildungspolitik – März 2022
-
Update Zuger Bildungspolitik März 2022 Coronavirus Informationen zur Aufhebung aller Vorgaben und zum Dank unter diesem Link .
Krieg gegen die Ukraine Informationen zur Lage der Zuger Schulen un
-
Cool & Clean
-
«cool and clean» ist das nationale Präventionsprogramm im Sport.Das Programm wird auf der Basis des Sportförderungsgesetztes, den Vorgaben des BAG sowie in Zusammenarbeit von SwissOlympic sowie des T