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Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
weder im Rahmen der abstrakten noch der konkreten Normenkontrolle die Anwendung versagt werden. Zwar handelt es sich dabei um ein Anwendungsgebot und kein Prüfungsverbot, mit der Folge, dass es sich unter Umständen
Familienzulagen
weder im Rahmen der abstrakten noch der konkreten Normenkontrolle die Anwendung versagt werden. Zwar handelt es sich dabei um ein Anwendungsgebot und kein Prüfungsverbot, mit der Folge, dass es sich unter Umständen
Erwerbsersatz gemäss COVID-19-Verordnung
Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall. Bei dem zu Rechtsfolgen führenden Tatbestand des Erwerbsausfalls handelt es sich um einen zeitlich offenen Dauersachverhalt ohne Sacheinheit (BGE 148 V 162 E. 3.2.2). Dieser (gerundet) Fr. 1'542.– bezogen. Gemäss ihren eigenen Angaben sowie den eingereichten Lohnausweisen handelt es sich dabei – mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – um regelmässige Monatslöhne, die erstmals
Art. 2 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1, 2 und 2quater Covid-19 Verordnung Erwerbsausfall (Stand 28. Mai 2021); Art. 11 Abs. 1 EOG; Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 lit. b EOV
Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall. Bei dem zu Rechtsfolgen führenden Tatbestand des Erwerbsausfalls handelt es sich um einen zeitlich offenen Dauersachverhalt ohne Sacheinheit (BGE 148 V 162 E. 3.2.2). Dieser (gerundet) Fr. 1'542.– bezogen. Gemäss ihren eigenen Angaben sowie den eingereichten Lohnausweisen handelt es sich dabei – mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – um regelmässige Monatslöhne, die erstmals
Mobbing-Konzept
Klassen bei der Zuger Polizei erhalten die Schülerinnen und Schüler erneut einen Input.   Wie handeln wir in Mobbingfällen? Intervention: Einzel-, Gruppenberatung von Schülerinnen und Schülern, Klassen als Lehrpersonen die Schule sehr gut kennen.Aktiv gegen (Cyber-)Mobbing: Vorbeugen – Erkennen – Handeln Als Basis für Prävention und Vorgehen bei Mobbingverdacht und Mobbing gelten unsere Leitideen:
Private Schuldzinsen
Abschlag auf dem künftigen Zinssatz für Fest- sowie für variable Hypotheken vereinbart werden. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung bei Abschluss des Hypothekarvertrages. Als Folge dieser Zahlung
Team
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Handelsregister des Handelsregister- und Konkursamts Zug   Leitung  Hess Andreas, Amtsleiter T +41 41 728 55 60 andreas.hess@zg.ch Urbons Birgit Leiterin Rechtsdienst T +41 41 728 55 60 birgit.urbons@zg.ch Müller Lukas, Abteilungsleiter Handelsregister T +41 41 728 55 60 lukas.mueller2@zg.ch Rechtsdienst Urbons Birgit Stv. Amtsleiterin
Team
Mitarbeitende des Konkursamtes Zug   Leitung Handelsregister- und Konkursamt Hess Andreas, Amtsleiter T +41 41 728 55 80 andreas.hess@zg.ch Häusler Bernhard, stv. Leiter T +41 41 728 55 80
Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Quarantäne)
mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen von allen anderen distanzieren. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine allgemein epidemiologisch anerkannte Form, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten
Gesundheitswesen
mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen von allen anderen distanzieren. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine allgemein epidemiologisch anerkannte Form, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten

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