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Art. 8 BV, Art. 4 Abs. 1 FamZG
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weder im Rahmen der abstrakten noch der konkreten Normenkontrolle die Anwendung versagt werden. Zwar handelt es sich dabei um ein Anwendungsgebot und kein Prüfungsverbot, mit der Folge, dass es sich unter Umständen
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Familienzulagen
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weder im Rahmen der abstrakten noch der konkreten Normenkontrolle die Anwendung versagt werden. Zwar handelt es sich dabei um ein Anwendungsgebot und kein Prüfungsverbot, mit der Folge, dass es sich unter Umständen
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Erwerbsersatz gemäss COVID-19-Verordnung
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Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall. Bei dem zu Rechtsfolgen führenden Tatbestand des Erwerbsausfalls handelt es sich um einen zeitlich offenen Dauersachverhalt ohne Sacheinheit (BGE 148 V 162 E. 3.2.2). Dieser (gerundet) Fr. 1'542.– bezogen. Gemäss ihren eigenen Angaben sowie den eingereichten Lohnausweisen handelt es sich dabei – mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – um regelmässige Monatslöhne, die erstmals
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Art. 2 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1, 2 und 2quater Covid-19 Verordnung Erwerbsausfall (Stand 28. Mai 2021); Art. 11 Abs. 1 EOG; Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 lit. b EOV
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Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall. Bei dem zu Rechtsfolgen führenden Tatbestand des Erwerbsausfalls handelt es sich um einen zeitlich offenen Dauersachverhalt ohne Sacheinheit (BGE 148 V 162 E. 3.2.2). Dieser (gerundet) Fr. 1'542.– bezogen. Gemäss ihren eigenen Angaben sowie den eingereichten Lohnausweisen handelt es sich dabei – mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – um regelmässige Monatslöhne, die erstmals
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Mobbing-Konzept
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Klassen bei der Zuger Polizei erhalten die Schülerinnen und Schüler erneut einen Input.
Wie handeln wir in Mobbingfällen?
Intervention: Einzel-, Gruppenberatung von Schülerinnen und Schülern, Klassen als Lehrpersonen die Schule sehr gut kennen.Aktiv gegen (Cyber-)Mobbing: Vorbeugen – Erkennen – Handeln
Als Basis für Prävention und Vorgehen bei Mobbingverdacht und Mobbing gelten unsere Leitideen:
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Private Schuldzinsen
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Abschlag auf dem künftigen Zinssatz für Fest- sowie für variable Hypotheken vereinbart werden. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung bei Abschluss des Hypothekarvertrages. Als Folge dieser Zahlung
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Team
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Handelsregister des Handelsregister- und Konkursamts Zug
Leitung
Hess Andreas, Amtsleiter T +41 41 728 55 60 andreas.hess@zg.ch
Urbons Birgit Leiterin Rechtsdienst T +41 41 728 55 60 birgit.urbons@zg.ch
Müller Lukas, Abteilungsleiter Handelsregister T +41 41 728 55 60 lukas.mueller2@zg.ch
Rechtsdienst
Urbons Birgit Stv. Amtsleiterin
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Team
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Mitarbeitende des Konkursamtes Zug
Leitung Handelsregister- und Konkursamt
Hess Andreas, Amtsleiter T +41 41 728 55 80 andreas.hess@zg.ch
Häusler Bernhard, stv. Leiter T +41 41 728 55 80
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Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Quarantäne)
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mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen von allen anderen distanzieren. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine allgemein epidemiologisch anerkannte Form, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten
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Gesundheitswesen
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mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen von allen anderen distanzieren. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine allgemein epidemiologisch anerkannte Form, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten