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Trinkwasserverteiler: Informationspflicht
Interpretationshilfe zur Informationspflicht für öffentliche und private Wasserversorgungen, die Trinkwasser an Dritte abgeben.
Einladung Infoveranstaltung Patientenverfügung
Einladung Informationsveranstaltung Patientenverfügung
Der Zuger Spielplatzführer enthält Informationen zum Standort und zur Ausstattung der 60 öf-fentlichen Spielplätze sowie Angaben zur Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sachkenntnispflicht
vor ereignen sich viele Unfälle mit chemischen Produkten, wie die Zahlen des toxikologischen Informationszentrums belegen. Falls Sie in Ihrem Betrieb besonders gefährliche Produkte wie Abflussreiniger, Rattengift Lagerung, die sichere Handhabung, die korrekte Entsorgung und über Massnahmen der Ersten Hilfe informiert werden. Hat unser Unternehmen die Pflicht zur Sachkenntnis? Überprüfen Sie das Produktesortiment
Chemikalien-Ansprechperson
kantonalen Vollzugsbehörden eine Chemikalien-Ansprechperson mitzuteilen. Die Ansprechperson stellt die Information zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden und dem Betrieb oder der Bildungsstätte sicher und dient hörden unaufgefordert angegeben werden (vgl. Merkblatt). Änderungen bezüglich den gemeldeten Informationen sind innert 30 Tagen mitzuteilen. Bitte beachten Sie die Merkblätter  auf der Website von c en des Chemikalienrechts zuständig sind. Die chemsuisse publiziert gezielte und detaillierte Informationen zum Chemikalienrecht (Merkblätter).
Trink Was - Trinkwasser aus dem Hahn (UBA Deutschland)
Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasserinstallation. Informationen und Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer
Krankenversicherung
Allgemeine Informationen zum Krankenversicherungsobligatorium Personen mit Schweizer Wohnsitz oder Aufenthalt müssen sich in der Schweiz gegen Krankheit versichern. Das Gleiche gilt (je nach Wohnland)
Neue Spitalfinanzierung: Wichtige Informationen
ohne Kostengutsprache des Kantons in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen. Vorgängige Information hilft Überraschungen vermeiden.
Trinkwasser
mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren. Die Informationspflicht betrifft alle Versorgungen, auch Kleinversorgungen, die Trinkwasser an Dritte abgeben.Verordnung
Information des Gesundheitsamts
Information des Gesundheitsamts

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