-
Antwort an den Bund
-
n Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) und eines Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz)
-
Einladung zur Informationsveranstaltung
-
Anpassung der Stundentafeln im Kanton Zug aufgrund der Einführung des Lehrplans 21
-
BB über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) und eines BG über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz)
-
n Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) und eines Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) eröffnet Franken umgerechneten Beträgen weiterzuleiten.
4. Die Verwertbarkeit der vom Ausland gelieferten Informationen für Steuerauskünfte an Drittbehörden im Kontext von Art. 22h Abs. 2 Bst. c E-StAhiG sei siche StAhiG sei anzupassen, damit präzisierende Rückfragen zu den vom Ausland spontan gelieferten Informationen möglich sind.
6. In Art. 5 des AIA-Gesetzes sei in einem neuen Absatz 2 ein Hinweis auf Art
-
Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen
-
einheitlichen Mindestvorgaben zu den Leistungen der Inkassohilfe wesentlich zur Gleichbehandlung, Information und Rechtssicherheit der Betroffenen beiträgt. Die angestrebte Professionalisierung und Stärkung geschaffene Möglichkeit für Inkassostellen, bei den Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen die Informationen über Kapitalauszahlungen zu verlangen, ist eine wichtige Hilfestellung zur Sicherung der Unte
-
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)
-
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 18. Juli 2018 haben Sie die Kantonsregierungen ei
-
ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Leitungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
-
Antworten auf das Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht ZGB-Teilrevision (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) - Lei-tungskataster (Art. 676 Abs. 4 E-ZGB) - Vernehmlassung
-
Antwort an den Bund
-
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2, SR 822.112) – Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)
-
Antwort an den Bund
-
Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (ISG)
-
Neues Bundesgesetz über elektronische Medien
-
wird, sich organisatorisch und technisch für die Information der Bevölkerung in Krisensituationen vorzubereiten. Damit erhält die Informationsversorgung in ausserordentlichen Lagen einen höheren Stellenwert
-
Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz
-
Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz eingeladen. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom