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Antwort an den Bund
Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong
Entwurf der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) 2018-2022 des Informatiksteuerungsorgans des Bundes
Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD Sehr geehrte Damen und Herren Die KKJPD hat am 19. September 2017 in einem abgekürzten Verfahren bereits zur NCS Stel
Antwort an den Bund
Nachrichtendienstverordnung (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB)
Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien
(EFD) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Franken umgerechneten Beträgen weiterzuleiten. 4.  Die Verwertbarkeit der vom Ausland gelieferten Informationen für Steuerauskünfte an Drittbehörden sei sicherzustellen. 5.  In das Abkommen zwischen der Schweiz
Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz (USR III)
direkten Bundessteuer zu verteilen. d. Die Mehrerträge der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes, die infolge von kantonalen Steuersenkungen entstehen, seien temporär an jene Kantone zurückzuerstatten, die ihre
Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz)
8 Aktualisierung der Personenidentifizierungsdaten Im Gesetz sei sicherzustellen, dass IDP Informationen über Todesfälle so rasch als möglich erhalten, damit sie E-ID mit hohem Sicherheitsniveau zeitnah
Nachrichtendienstverordnung (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB)
unmittelbar nach dem rechtskräftigen Abschluss». 7.  Bei den allgemeinen Bestimmungen zu den Informationssystemen ist folgende Regelung in einem separaten Artikel 13a VIS-NDB (Datenschutz durch Technik und verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Planung zur Änderungen bestehender oder zur Entwicklung neuer Informationssysteme das Risiko von Verletzungen der Grundrechte zu verringern und solchen Verletzungen vorzubeugen
10.467 Parlamentarische Initiative. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite
Art. 25 Abs. 1 bis sei so zu formulieren, dass bei einer Ablehnung eines Kreditgesuches der Informationsstelle ohne Angabe von Gründen Meldung zu erstatten ist.  3.  Die Sanktionierung von Verletzungen
Weiterbildungsgesetz
9 Abs. 3) lehnen wir ab. 5. Art. 10 Abs. 2 sei mit einer Ausnahmeklausel zu versehen. 6. Die Information über die Angebote (Art. 6 Abs. 2 Bst. d) soll mittels der Datenbank des Schweizerischen Dienst
Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV)
zur Stellungnahme bedanken wir uns und stellen folgenden Antrag Art. 23 Abs. 6 (neu): Das Amt informiert das Kind schriftlich oder, auf Antrag des Kindes, persönlich in Anwesenheit einer sozialpsychologisch

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