-
Antwort an den Bund
-
Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong
-
Entwurf der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) 2018-2022 des Informatiksteuerungsorgans des Bundes
-
Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD Sehr geehrte Damen und Herren
Die KKJPD hat am 19. September 2017 in einem abgekürzten Verfahren bereits zur NCS Stel
-
Antwort an den Bund
-
Nachrichtendienstverordnung (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB)
-
Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien
-
(EFD) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Franken umgerechneten Beträgen weiterzuleiten.
4. Die Verwertbarkeit der vom Ausland gelieferten Informationen für Steuerauskünfte an Drittbehörden sei sicherzustellen.
5. In das Abkommen zwischen der Schweiz
-
Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz (USR III)
-
direkten Bundessteuer zu verteilen. d. Die Mehrerträge der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes, die infolge von kantonalen Steuersenkungen entstehen, seien temporär an jene Kantone zurückzuerstatten, die ihre
-
Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz)
-
8 Aktualisierung der Personenidentifizierungsdaten
Im Gesetz sei sicherzustellen, dass IDP Informationen über Todesfälle so rasch als möglich erhalten, damit sie E-ID mit hohem Sicherheitsniveau zeitnah
-
Nachrichtendienstverordnung (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB)
-
unmittelbar nach dem rechtskräftigen Abschluss».
7. Bei den allgemeinen Bestimmungen zu den Informationssystemen ist folgende Regelung in einem separaten Artikel 13a VIS-NDB (Datenschutz durch Technik und verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Planung zur Änderungen bestehender oder zur Entwicklung neuer Informationssysteme das Risiko von Verletzungen der Grundrechte zu verringern und solchen Verletzungen vorzubeugen
-
10.467 Parlamentarische Initiative. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite
-
Art. 25 Abs. 1 bis sei so zu formulieren, dass bei einer Ablehnung eines Kreditgesuches der Informationsstelle ohne Angabe von Gründen Meldung zu erstatten ist.
3. Die Sanktionierung von Verletzungen
-
Weiterbildungsgesetz
-
9 Abs. 3) lehnen wir ab. 5. Art. 10 Abs. 2 sei mit einer Ausnahmeklausel zu versehen. 6. Die Information über die Angebote (Art. 6 Abs. 2 Bst. d) soll mittels der Datenbank des Schweizerischen Dienst
-
Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV)
-
zur Stellungnahme bedanken wir uns und stellen folgenden
Antrag
Art. 23 Abs. 6 (neu): Das Amt informiert das Kind schriftlich oder, auf Antrag des Kindes, persönlich in Anwesenheit einer sozialpsychologisch