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Wechselschilder
Informationen zu Wechselschildern Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters abgegeben (Ausnahme Veteranenfahrzeuge, Anhänger und Motorfahrräder); die Fahrzeuge müssen gleichartige
Spezialtransporte / Bewilligungen
Sie Auskunft per Mail via sobezug.stva@zg.ch und unter Telefon +41 41 728 47 18. Weitere Informationen zum Thema Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen finden Sie auf ASTRA Zur Übersicht aller
Lernfahrausweis
Strassenverkehrsamt des Kantons Zug erteilt keine Auskunft und Empfehlungen von Fahrschulen. Informieren Sie sich hier über die Lernfahrausweis-Gebühren .Alle Formulare und Merkblätter zum Lernfahrausweis Antragsgesuch Lernfahrausweis Welche Führerausweis-Kategorie interessiert Sie? Finden Sie hier Informationen zu allen Kategorien Antragsgesuch Wer eine Kategorie erwerben möchte, muss vorgängig ein die theoretische und/oder praktische Prüfung in einem anderen Kanton abzulegen. Weiterführende Informationen und zum Antragsformular . Bewilligungen sind gemäss Gebührenverordnung kostenpflichtig.  Sehtest
Händlerschilder
Informationen zu Händlerschildern Händlerschilder sind mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet. Sie werden zusammen mit dem Kollektivfahrzeugausweis abgegeben. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber
Diebstahl / Verlust
ch eine Verlustanzeige aufgeben. Mit dem untenstehenden Link erhalten Sie alle notwendigen Informationen und können die Verlustanzeige mit nur wenigen Schritten online einreichen. Verlust Kontrol
Ersatz / Neuanfertigung
Informationen zu Ersatz und Neuanfertigung von Kontrollschildern Mit dem untenstehenden Link erhalten Sie alle notwendigen Informationen und können einfach und schnell die gewünschte Bestellung aufgeben
Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung / Ferienbewilligung
Ausrüstung, Gewässerschutz, sanitäre Einrichtungen, Haftpflichtversicherung, Führerausweis). Informationen zur amtlichen Prüfung sind erhältlich beim Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle (Tel.:
Steuern / Gebühren
ngswechsel Fr. 35.- Einträge von Adressänderungen gebührenfrei Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand gebührenfreiAlle Themen A-Z Formulare / Merkblätter / Links
Einlösung eines Schiffes
Schiffe ab einer Länge von 2,5 Metern müssen eingelöst (immatrikuliert) werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter " Ausweis und Kontrollschildnummern (Kennzeichen) ". - Für die Einlösung
8. Informationen für Migrantinnen und Migranten
Informationen Es ist die gesetzliche Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden, die in der Schweiz wohnhafte ausländische Bevölkerung angemessen über das Leben und Arbeiten in der Schweiz zu informieren (Art (Art. 56 AuG). Diese nachfolgend aufgeführten Broschüren sollen dazu beitragen, Informationen zum Leben und Arbeiten im Kanton Zug bereitzustellen.integration@zg.chKontakt Fachverantwortliche Integration

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