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Wechselschilder
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Informationen zu Wechselschildern Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters abgegeben (Ausnahme Veteranenfahrzeuge, Anhänger und Motorfahrräder); die Fahrzeuge müssen gleichartige
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Spezialtransporte / Bewilligungen
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Sie Auskunft per Mail via sobezug.stva@zg.ch und unter Telefon +41 41 728 47 18.
Weitere Informationen zum Thema Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen finden Sie auf ASTRA
Zur Übersicht aller
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Lernfahrausweis
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Strassenverkehrsamt des Kantons Zug erteilt keine Auskunft und Empfehlungen von Fahrschulen.
Informieren Sie sich hier über die Lernfahrausweis-Gebühren .Alle Formulare und Merkblätter zum Lernfahrausweis Antragsgesuch Lernfahrausweis Welche Führerausweis-Kategorie interessiert Sie? Finden Sie hier Informationen zu allen Kategorien
Antragsgesuch
Wer eine Kategorie erwerben möchte, muss vorgängig ein die theoretische und/oder praktische Prüfung in einem anderen Kanton abzulegen. Weiterführende Informationen und zum Antragsformular . Bewilligungen sind gemäss Gebührenverordnung kostenpflichtig.
Sehtest
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Händlerschilder
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Informationen zu Händlerschildern Händlerschilder sind mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet. Sie werden zusammen mit dem Kollektivfahrzeugausweis abgegeben. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber
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Diebstahl / Verlust
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ch eine Verlustanzeige aufgeben.
Mit dem untenstehenden Link erhalten Sie alle notwendigen Informationen und können die Verlustanzeige mit nur wenigen Schritten online einreichen.
Verlust Kontrol
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Ersatz / Neuanfertigung
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Informationen zu Ersatz und Neuanfertigung von Kontrollschildern Mit dem untenstehenden Link erhalten Sie alle notwendigen Informationen und können einfach und schnell die gewünschte Bestellung aufgeben
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Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung / Ferienbewilligung
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Ausrüstung, Gewässerschutz, sanitäre Einrichtungen, Haftpflichtversicherung, Führerausweis). Informationen zur amtlichen Prüfung sind erhältlich beim Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle (Tel.:
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Steuern / Gebühren
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ngswechsel
Fr. 35.-
Einträge von Adressänderungen
gebührenfrei
Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand
gebührenfreiAlle Themen A-Z
Formulare / Merkblätter / Links
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Einlösung eines Schiffes
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Schiffe ab einer Länge von 2,5 Metern müssen eingelöst (immatrikuliert) werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter " Ausweis und Kontrollschildnummern (Kennzeichen) ".
- Für die Einlösung
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8. Informationen für Migrantinnen und Migranten
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Informationen Es ist die gesetzliche Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden, die in der Schweiz wohnhafte ausländische Bevölkerung angemessen über das Leben und Arbeiten in der Schweiz zu informieren (Art (Art. 56 AuG). Diese nachfolgend aufgeführten Broschüren sollen dazu beitragen, Informationen zum Leben und Arbeiten im Kanton Zug bereitzustellen.integration@zg.chKontakt Fachverantwortliche Integration