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Amt für Brückenangebote
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einem Bildungsangebot für den erfolgreichen Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt. Ausführliche Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden Sie hier Die Abgabe-Frist (29. März 2023) der Anmeldungen
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Kinder- und Jugendgesundheit
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Fortbildungen an. Wir beraten Sie bei der Umsetzung von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen und informieren über verschiedene Gesundheitsthemen. Arbeiten Sie mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen
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Angebote für gemeindliche Schulen
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Schulen bei der Umsetzung von Präventionsthemen: Wir führen Workshops mit Schulklassen durch, informieren über Lehrmittel und Unterrichtshilfen und unterstützen Lehrpersonen und Schulleitungen bei Klassen- der Umsetzung von Präventionsthemen: Wir kommen in die Schulklasse und führen Workshops durch, informieren über Lehrmittel und Unterrichtshilfen, unterstützen die Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Förderung der Gesundheitskompetenz und zur Vorbeugung des Suchtmittelkonsums von Jugendlichen
Wir informieren Lehrpersonen zu Unterrichts- und Präventionsmatierialien und vermitteln geeignete Fachstellen.
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Finanzielle Beiträge
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Informationen zur finanziellen Beteiligung des Amts für Denkmalpflege und Archäologie bei Umbauten oder Sanierungen Unter der Voraussetzung, dass ein Bauwerk unter Schutz gestellt ist, leisten der Kanton
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Infoschreiben Rotationsaustausch OS Menzingen März 2022.pdf
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Infoschreiben Rotation
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Elternbrief Infos und Anmeldung Herisau.pdf
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Elternbrief
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Knonauerstrasse erhält neuen Belag
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Wetter abhängig ist, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. Über die genauen Bautermine informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Webseite www.zg
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Belagsarbeiten im Dorfzentrum Menzingen
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die Belagsarbeiten jeweils auf den nächstfolgenden Tag verschoben. Über die genauen Bautermine informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Webseite www.zg
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Preisanpassung Informationsschreiben
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Preisanpassung Informationsschreiben
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Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
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en Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alterjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität der Liquidationsgewinn, also die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten n gleichmässig während fünf Jahren bezogen hätte. So werden ungerechtfertigte Überbesteuerungen infolge der Progression vermieden, ohne dass bei sehr hohen Liquidationsgewinnen, bei denen der Maximalsteuersatz