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Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
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bzw. nicht zu bewilligen, welche dem Stand der Technik und den Regeln der Baukunde widersprechen. Kommen die Gemeinden dieser Pflicht nicht nach, können sie zur Verantwortung gezogen werden. In Bezug auf 423, Ziffer 10.22). Im deutschen Sprachgebrauch ist oft auch von einem «Baufeld» die Rede. Solche kommen etwa in Sondernutzungsplänen vor. Die Festlegung von Baubereichen geht nach den juristischen Aus Grenzabstände.
Materialien Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Ob Gebäudeabstände zur Anwendung kommen und wie gross sie sind, bestimmt das kommunale Recht. Auch hier gilt, dass vorspringende Gebäudeteile
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KLP und SHP: Wie gelingt Zusammenarbeit in Zug?
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Die Zusammenarbeit zwischen KLP und SHP ist entscheidend für die Integration. Wie gelingt sie an den Schulen Menzingen, Baar und Risch? Integration braucht Zusammenarbeit. www.schulinfozug.ch hat in
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Die neuen Zeugnisse kommen in zwei Etappen
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Zug, 29. März 2010 MEDIENMITTEILUNG Die neuen Zeugnisse kommen in zwei Etappen Die Zuger Regierung und der Bildungsrat sind sich einig: Neu sollen Schülerinnen und Schüler bereits nach dem 1. genauso wie Leistungsnoten in den fachlichen Kompetenzen ab der 4. Primarklasse. Zeugnisnoten kommen nun früher Dem aktuellen Entscheid des Zuger Bildungsrates geht eine engagierte Debatte im Kan beurteilt werden. Sowohl Regierungs- wie Bildungsrat erachten die neue Regelung als sinnvoll und kommen damit dem Wunsch verschiedener Seiten entgegen, den Kindern bereits etwas früher ein Notenzeugnis a
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Trotz skandinavischen Dimensionen: Velofahrer kommen ins Strampeln
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Zug hat eine neue Fussgänger- und Velobrücke. Zwischen Baar und Inwil überquert ein 66 Meter langer Brückenschlag die zukünftige Tangente. Wo früher eine Unterführung war, gehts nun himmelan. Wir hab
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1544.1 - Gedruckter Bericht
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Bedürfnisse zu erheben. Ob es zu gemeinsamen Lösungen zwischen Kanton und (einzelnen) Gemeinden kommen kann bzw. kommen soll, ist dann eine Frage, die es auf der politischen Ebene zu entscheiden gilt. 10.2 Interner die Äufnung des neuen elektroni- schen Katalogs zur wissenschaftlichen Bibliothek des Staatsarchivs kommen gut voran. Am Ende des Berichtsjahres waren 5737 Einheiten auf der Biblio- thekssoftware BIBDIA erfasst kantonales Anerkennungsverfahren für die Höhere Fachschule für Homöopathie und Naturheilverfahren kommen planmässig voran. Ein erster Anerkennungsschritt wird 2007 erfolgen können. Auf Zentralschweizer
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Sozialversicherung
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Rz. 1002). Sodann werden die Hilfsmittel in einfacher und zweckmässiger Ausführung abgegeben. Es kommen nur Hilfsmittel mit optimalem Preis-Leistungsverhältnis in Betracht. Die versicherte Person hat keinen Schadens durch absichtliche oder grobfahrlässige Missachtung von Vorschriften vor. Neben dem Arbeitgeber kommen subsidiär auch dessen Organe für die Haftung nach Art. 52 AHVG in Frage (BGE 96 V 124 Erw. 3). Die
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Art. 59 ATSG
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(8C_606/2007 und 8C_857/2008) wolle verhindern, dass es zu widersprechenden Verfügungen von Versicherern kommen könne, von denen entweder der eine oder der andere zuständig sei und die sich einen Fall gegenseitig
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Art. 38 ff. LugÜ; Art. 319-327 ZPO
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Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens ergangen ist, vorfrageweise im Rechtsöffnungsverfahren verlangt, kommen im Rechtsmittelverfahren die Regeln des Beschwerdeverfahrens nach Art. 319–327 ZPO zur Anwendung in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens ergangen ist, im Rechtsöffnungsverfahren geprüft, kommen – wie erwähnt – die Regeln des Beschwerdeverfahrens nach Art. 319–327 ZPO zur Anwendung. Gemäss LugÜ beschränkte (vgl. Freiburghaus/Afheldt, in: Sutter-Somm / Hasenböhler / Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2.A., Zürich / Basel / Genf 2013, N 2 zu Art. 327a). Unter
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Art. 147 ZPO, Art. 219 ZPO, Art. 223 ZPO
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bewusst getroffen, soll das Gericht im summarischen Verfahren doch möglichst schnell zu einem Entscheid kommen und darf dabei in Kauf nehmen, materiell nicht richtig zu entscheiden, weil es nicht alle denkbaren prozessualen Fristen der ZPO (Adrian Staehelin, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich/Basel/Genf 2010, Art. 147 N 3). Nach dieser Bestimmung
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Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
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die Eigentümerin des GS Nr. 001 gewährleistet werde, wenn der Dienstbarkeitsvertrag nicht zustande kommen sollte. Gemäss § 32c Abs. 1 PBG verpflichtet der Gemeinderat die Eigentümerinnen und Eigentümer von