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Klassenlager
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Klassen eine gemeinsame Woche im Klassenlager mit dem Ziel, sich besser kennen zu lernen und in den kommenden Jahren produktiv miteinander im Team arbeiten zu können.
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Umgang mit Fake News und Propaganda in Schule und Familie
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Referat von Prof. Dr. Daniel Süss am 20.02.2024 Auf digitalen Kanälen sind falsche Informationen und manipulierte Bilder immer präsenter. Ein kritischer Umgang mit News-Beiträgen ist unerlässlich – a
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Baubewilligung für den Neubau Gemeindehaus sowie das Wohn- und Geschäftshaus im Maihölzli ist rechtskräftig
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Mitteilung vom 31. Oktober 2024 Die Gemeinde Hünenberg kommt einem neuen Gemeindehaus sowie Wohn- und Geschäftshaus im Maihölzli einen Schritt näher. Die Baubewilligung ist rechtskräftig.
Die Gemei
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Beglaubigungen
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Beglaubigungen Unterschriften (telefonische Vorankündigung notwendig, 041 554 25 25)
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf der Gemeinde Risch zu erscheinen
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Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
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Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
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Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
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Regeste:
Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
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§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
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Regeste:
Voraussetzungen für die Abtretung von Mutterschaftsbeiträgen an die Einwohnergemeinde X., welche Sozialhilfe an die Mutter bevorschusst (Erw. 6.1 und 6.2). Der Begriff der Abtretung, wie er
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Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
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der Klageänderung gelten nicht für sie (Leuenberger, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 227 ZPO N 10).
Zu prüfen ist, ob
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Erbrecht
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der Klageänderung gelten nicht für sie (Leuenberger, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 227 ZPO N 10).
Zu prüfen ist, ob
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Verantwortung für Schüler und Tiere
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Beitrag von Prof. Peter Kunz, Präsident STS, zu Tierschutz und Schule Tierschutz und Schule gehören zusammen. Es geht um Wissen, Sensibilisierung und Verhalten. Das Thema muss aber nicht ständig mit