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Klassenlager
Klassen eine gemeinsame Woche im Klassenlager mit dem Ziel, sich besser kennen zu lernen und in den kommenden Jahren produktiv miteinander im Team arbeiten zu können.
Umgang mit Fake News und Propaganda in Schule und Familie
Referat von Prof. Dr. Daniel Süss am 20.02.2024 Auf digitalen Kanälen sind falsche Informationen und manipulierte Bilder immer präsenter. Ein kritischer Umgang mit News-Beiträgen ist unerlässlich – a
Baubewilligung für den Neubau Gemeindehaus sowie das Wohn- und Geschäftshaus im Maihölzli ist rechtskräftig
Mitteilung vom 31. Oktober 2024 Die Gemeinde Hünenberg kommt einem neuen Gemeindehaus sowie Wohn- und Geschäftshaus im Maihölzli einen Schritt näher. Die Baubewilligung ist rechtskräftig. Die Gemei
Beglaubigungen
Beglaubigungen Unterschriften (telefonische Vorankündigung notwendig, 041 554 25 25) Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf der Gemeinde Risch zu erscheinen
Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
Regeste: Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
Regeste: Art. 731b Abs. 2 OR – Eine betragsmässige Festlegung des dem Sachwalter nach Abschluss der Arbeiten geschuldeten Honorars durch das Gericht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie di
§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
Regeste: Voraussetzungen für die Abtretung von Mutterschaftsbeiträgen an die Einwohnergemeinde X., welche Sozialhilfe an die Mutter bevorschusst (Erw. 6.1 und 6.2). Der Begriff der Abtretung, wie er
Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
der Klageänderung gelten nicht für sie (Leuenberger, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 227 ZPO N 10).   Zu prüfen ist, ob
Erbrecht
der Klageänderung gelten nicht für sie (Leuenberger, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 227 ZPO N 10).   Zu prüfen ist, ob
Verantwortung für Schüler und Tiere
Beitrag von Prof. Peter Kunz, Präsident STS, zu Tierschutz und Schule Tierschutz und Schule gehören zusammen. Es geht um Wissen, Sensibilisierung und Verhalten. Das Thema muss aber nicht ständig mit

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