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Lehrplan 21: Information Sommer 2016
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Seit dem Beschluss für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug laufen für die erfolgreiche Einführung des Lehrplans 21 diverse Vorbereitungsarbeiten. Wir informieren Sie mit ...
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Kritik, Verständlichkeit, Leistung und Konsens
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Frau in der Tür und ruft ihnen entgegen: «Ich habe eigentlich nur einen Esel erwartet ... und jetzt kommen gleich drei!» Ich komme auf diese Geschichte zurück.
«Warum wissen nicht alle, dass unsere Schulen
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2002: Verwaltungsgericht
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Die Anwendung von Gestaltungsvorschriften darf nicht dazu führen, dass generell für ein bestimmtes Gebiet gewisse Bau- und Zonenvorschriften ausser Kraft gesetzt werden. Insbesondere wollen die Area
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2007: Regierungsrat
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nach § 1 GSW bzw. § 4 GSW. Die baurechtlichen Abstandsvorschriften nach gemeindlicher Bauordnung kommen zum Zuge, was vorliegend einen Grenzabstand von 9 m ergab. Hinzu kam ein Mehrhöhenzuschlag von
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2009: Verwaltungsgericht
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Die Begründungspflicht der Behörden ergibt sich aus § 20 Abs. 1 VRG und Art. 29 Abs. 2 BV. Die Begründung eines Entscheids muss so abgefasst sein, dass der Betroffene ihn gegebenenfalls sachgerecht
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2008: Verwaltungsgericht
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Standplätzen verankert oder stationiert werden. Aus raumplanerisch und naturschützerischen Interessen kommen Konzessionen grundsätzliche nur noch für zentrale Bootsanlagen in Frage. Es bestand kein Rechtsanspruch
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2010: Verwaltungsgericht
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der Bauzone zu einer nicht vertretbaren Störung der von anderen Funkzellen verwendeten Frequenzen kommen würde. Unter besonderen, qualifizierten Umständen kann sich allerdings ein Standort ausserhalb der sie dessen Schlussfolgerungen folgt oder allenfalls nicht folgen kann. Weicht der Gemeinderat kommentarlos von den Schlussfolgerungen des Gutachtens ab, verletzt er seine Begründungspflicht und damit
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1999: Verwaltungsgericht
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Ersatz - oder Wiederaufbauten gemäss Art. 24 Abs. 2 RPG gelten nur dann nicht als Neubauten, wenn sie sowohl in der Grösse als auch in der Nutzungsart der ursprünglichen Baute ungefähr entsprechen u
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Blüteninfektionsprognose
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Die Hauptverbreitung des Feuerbrandbakteriums erfolgt über Infektionen an den Blüten der Wirtspflanzen. Für eine Infektion müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Hauptverbreitung des Feuerbrand
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Berichte OSKIN und FG Fremdsprachen
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uns. Als ob die technischen Anforderungen nicht schon genug Herausforderung an uns stellen würden, kommen noch weitere Hürden hinzu. Treffen wir uns nun auf Teams oder Zoom oder Adobe Connect Meetings oder