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§ 7 FHG
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dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch aus, dass es unmittelbar durch seinen Gebrauchswert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Das Finanzvermögen dient hingegen nur mittelbar durch seinen Ertrag der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
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Personalziitig 87 (2019): Lehrerin geworden
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Josephine Stadlin an ihre Jugendjahre Anfang des 19. Jahrhunderts: «Der Vater wollte aber, dass jede seiner vier Töchter ei-nen Beruf nehme, um für jeden Fall eine sichere Besitzung zu finden. Dass ein solcher
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Verfahrensrecht
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2016 mit Ausnahme von zwei kurzen Unterbrüchen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Mit der seinen Antrag auf Sozialhilfe gutheissenden Verfügung vom 6. September 2016 erteilte der Sozialdienst Y Mai 2020 beantragte der Beschwerdegegner die Beschwerde abzuweisen. Zur Begründung verwies er auf seinen Entscheid vom 18. Februar 2020. (…)Aus den Erwägungen: (…)
3. Im Einklang mit dem Grundsatz des
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Begriffsdefinitionen
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von Gebäuden in Folge von Alterung und Abnützung. Zeitwert Der Zeitwert eines Gebäudes entspricht seinem Neuwert abzüglich der technischen Entwertung (Altersentwertung).
Landwert Absoluter Landwert Der
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Organisation
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Die Organisation des Verwaltungsgerichts Das Verwaltungsgericht bildet aus seiner Mitte vier Kammern: 1. die verwaltungsrechtliche Kammer; 2. die abgaberechtliche Kammer; 3. die sozialversicherung
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Bilder Regierungsrat
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Fotogalerie, Pressefotos, Fotos, Regierungsrat Zug, Bildgalerie Die Bilder des Regierungsrates und seiner Mitglieder dürfen unter Nennung der Quelle (pd Kanton Zug) frei verwendet werden.
Fotografien
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Richtlinien für die Festlegung der Gerichtskosten
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rechtspflegegesetzes vom 1. April 1976 (VRG, BGS 162.1)(verabschiedet durch das Gesamtgericht an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2015; Anpassung infolge Revision der Kostenverordnung vom 25. Oktober 2017)
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Geltendmachung des Anspruchs
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Geltendmachung des Anspruchs für Schlechtwetterentschädigung Der Arbeitgeber macht seinen Anspruch nach Ablauf jeder Abrechnungsperiode geltend (Zahltagssystem des Betriebes). Spätestens nach Ablauf von
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Geltendmachung des Anspruchs
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Der Arbeitgeber macht seinen Anspruch nach Ablauf jeder Abrechnungsperiode geltend (Zahltagssystem des Betriebes). Mindestausfall von 10 % von der normalerweise zu leistenden Sollarbeitszeit. Spätestens
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Wie beansprucht man Insolvenzentschädigung?
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Wird über den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet, so muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung des Konkurses im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der öffentlichen Betreibungs- und Konkursamtes zuständig ist. Bei Pfändung des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer seinen Entschädigungsanspruch innert 60 Tagen nach dem Pfändungsvollzug geltend machen (Art. 53 AVIG )