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Aus der Schule. Für die Schule.
Nehmen Sie sich einfach die Zeit von den vielen anderen Scheinpflichten.» *Martin Senn war bis zu seiner Pensionierung im Sommer 2024 Heilpädagoge an der Oberstufe Walchwil und u. a. Vertreter der Lehrerschaft
Führung: Der Haltung auf der Spur
fehlt – immer aus Sicht der jeweiligen Personengruppe. Tobias Gadient von der Schule Horbach hat in seinem Beitrag die Wichtigkeit einer gemeinsamen Haltung für einen guten Umgang mit den Schülerinnen und
Tagung «Bodenfruchtbarkeit und Gründüngen»
Landwirtschaft. Am 4. November wird er am Inforama Rütti, Zollikofen BE zu Gast sein und uns von seiner über 30-jährigen Erfahrung berichten. Datum Montag, 4. November 2024 Zeit 09
Umgang mit Fake News und Propaganda in Schule und Familie
senschaft, vermittelte am 20. Februar 2024 an der PH Zug Anregungen aus seiner Forschung mit Kindern und Jugendlichen. In seinem Referat ging es nebst den Themen Fake News und Propaganda auch um den Umgang
Unsere Ehemaligen
Fachrichtung Bachelor of Science in Mobility, Data Science and Economics. Wir gratulieren Antonio zu seinem erfolgreichen beruflichen Weg und zur erhaltenen Auszeichnung. Unser ehemaliger Schüler Antonio besuchte Fachrichtung Bachelor of Science in Mobility, Data Science and Economics. Wir gratulieren Antonio zu seinem erfolgreichen beruflichen Weg und zur erhaltenen Auszeichnung. _______________________________
Übertritt von der Primarschule an die Sekundarstufe
Leistungsnoten Ziel dieses Verfahrens ist es, das Kind am Ende der Primarstufe seinen Fähigkeiten und seiner mutmasslichen Entwicklung entsprechend derjenigen Schulart zuzuweisen, in der es optimal
Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
g in einem einzigen Fall oder in einigen wenigen Fällen begründet jedenfalls keinen Anspruch, seinerseits ebenfalls abweichend von der Norm behandelt zu werden (Urteil des Bundesgerichts 1C_444/2014 vom eines Organisationsmängelverfahrens nach Art. 731b OR einen Anspruch auf gerichtliche Genehmigung seines Honorars hat. 3. Die Vorinstanz verneinte diese Frage. Sie berief sich dabei im Wesentlichen auf
Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
g in einem einzigen Fall oder in einigen wenigen Fällen begründet jedenfalls keinen Anspruch, seinerseits ebenfalls abweichend von der Norm behandelt zu werden (Urteil des Bundesgerichts 1C_444/2014 vom eines Organisationsmängelverfahrens nach Art. 731b OR einen Anspruch auf gerichtliche Genehmigung seines Honorars hat. 3. Die Vorinstanz verneinte diese Frage. Sie berief sich dabei im Wesentlichen auf
Art. 6 VwVG; Art. 48 VwVG; § 41 Abs. 1 VRG
September 2023 nahm Rechtsanwalt S Akteneinsicht beim Baudepartement. Gleichentags reichte er im Namen seiner Klientschaft eine Stellungnahme ein. H. A, B und C, nun alle vertreten durch Rechtsanwalt D (n
Verfahrensrecht
die oder der Berechtigte aus unverschuldeten, unüberwindbaren Gründen verhindert war, ihren bzw. seinen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8.

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